Richter Hubert Windisch und die Schöffen verurteilten den rumänischen Lastwagen-Fahrer zu 21 Monaten auf Bewährung. Er hatte Ende November 2017 in einem mit Schaumstoff bis unter die Decke beladenen Anhänger 21 Personen, die über keine Einreiseberechtigung verfügten, von Rumänien nach Deutschland gebracht. Zusammen mit einem Komplizen aus dem gleichen Dorf in Rumänien war der Ledige 16 Stunden von Temeschwar über Ungarn, die Slowakei und Tschechien gefahren. Über Waidhaus reiste man mit den Flüchtlingen, die sich in einem 40 Zentimeter hohen Hohlraum unter der Plane befanden, nach Deutschland ein. Auf der B 14 nahe Sulzbach-Rosenberg setzten die Männer die Iraker, Iraner und Afghanen, darunter fünf Kinder, aus. Dann fuhren sie mit ihrer Fracht nach England weiter.
Der Angeklagte gestand die Tat von Anfang an, bis auf den Vorwurf, dass er dafür die Hälfte des Lohns erhalten habe. Sein Mitfahrer habe in England 16.000 Pfund für die Fahrt erhalten. Er aber sei leer ausgegangen. Der 29-jährige Komplize aus der JVA Bayreuth, der etwas mehr in das Schleusergeschäft verstrickt war als der Angeklagte und deshalb zu vier Jahren „ohne“ verurteilt wurde, bestätigte dies jedoch nicht. Der Schleuserlohn sei hälftig geteilt worden, sagte er.
Ein hoher Ermittlungsbeamter der Bundespolizei Bärnau berichtete, wie man der Bande auf die Spur gekommen war. Durch Lichtbilder, auf denen Geschleuste die Männer erkannten, durch Maut-Daten aus der Slowakei und Tschechien, durch Auswertung von Handy-Kontakten und vielem mehr war man auf die Bande gestoßen. Bei Pilsen habe es einen Zugriff zusammen mit der tschechischen Polizei gegeben. Mittlerweile sitze die ganze Schleusergruppe hinter Gittern.
Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß kreidete dem Angeklagten besonders die Lebensgefährlichkeit der Transportart der Flüchtlinge an. Das Fehlen von Sitzen und Anschnallmöglichkeiten sei, nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshof immer lebensgefährlich. Da der 32-Jährige aber familiären Halt und Arbeit habe, sehe er, so Heß, eine gute soziale Prognose, weshalb eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn betonte, dass sein Mandant nur ein „kleines Rädchen“ im Schleusergeschäft gewesen sei. Außerdem habe dieser ein halbes Jahr in Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbracht, was anzurechnen sei. Verteidiger Schnupfhagn plädierte auf eineinhalb Jahre zur Bewährung. Richter Windisch und die Schöffen blieben mit ihrem Urteil genau in der Mitte der beiden Anträge. Windisch zeigte sogar etwas Verständnis für die Tat. „Wenn man mit einer einzigen Fahrt ein ganzes Jahresgehalt bekommen kann, ist die Versuchung groß“, stellte er fest. Und: „Wenn er es nicht getan hätte, wären sofort hundert Andere dazu bereit gewesen.“













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