Weiden in der Oberpfalz
12.03.2020 - 14:31 Uhr

Schleuserprozess: Drei Nächte ohne Fenster, Nahrung, Toilette

Auf engstem Raum zwischen Ladung zusammengepfercht, ungesichert, ohne Essen und Getränke sowie ohne Möglichkeit ihre Notdurft zu verrichten, wurden 20 Migranten, darunter zwei Kinder, im Oktober von Rumänien nach Deutschland transportiert.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann
Symbolbild.

Der türkische Lastwagenfahrer will nichts davon gewusst haben, dass sich Personen im Sattelaufleger seines Fahrzeugs befunden hatten. Als Angeklagter vor dem Schöffengericht sagte der 37-Jährige, dass er „völlig überrascht“ sei. Von den Vorwürfen gegen ihn habe er erst durch die Polizei erfahren. Vielleicht habe man die Personen bei einer seiner zahlreichen Pausen unbemerkt auf seinen Lastwagen gebracht.

Drei der damals Geschleusten berichteten, dass sie in einer entlegenen Gegend in Rumänien zum Einsteigen aufgefordert worden seien. Den Fahrer hätten sie allerdings nicht erkannt, ebenso wenig wie beim Aussteigen. Nach drei Tagen Fahrt habe jemand beim Parkplatz „Stockerholz“ an der A 6 „Germany, Germany“ gerufen und sie wären dann ausgestiegen. Es sei dunkel gewesen. Eine Gruppe von sechs Illegalen war später von der Polizei aufgegriffen worden. Der Lastwagen-Fahrer wurde erst an der Grenze in Holland gefasst. In seinem Fahrzeug wurden „typische menschliche Hinterlassenschaften nach einer Schleusung“ – Exkremente, Urin, Schokoladenreste, eine Wasserflasche – gefunden, berichtete ein Bundespolizist. Die Auswertung des Handys des Verdächtigen habe auch ergeben, dass er dem bekannten Kopf einer Schleuserbande Meldung gemacht hatte, dass „die Leute in Deutschland festgenommen“ worden waren. In den Handys der geschleusten Iraker fanden die Beamten Selfies, die zeigten, dass es weit mehr als sechs Migranten gewesen sein mussten.

Staatsanwältin Christina Richter musste von der Anklage des „gewerbs- und bandenmäßigen“ Tuns abrücken, da man dem verheirateten Lastwagenfahrer nur eine einzige Tat nachweisen konnte. Für die „Leben gefährdende, unmenschliche Behandlung“ forderte sie eine Freiheitsstrafe von zweieinviertel Jahren. Rechtsanwalt Stephan Schütz wies darauf hin, dass es auf der Fahrt genügend Zeitfenster gegeben habe, die die Möglichkeit eröffnen, dass der Angeklagte es nicht gewusst habe, dass er Personen auf dem Aufleger gehabt habe. Der Verteidiger forderte Freispruch. Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffinnen hatten jedoch keinen Zweifel an der Schuld des Mannes. Die Geschleusten hatten berichtet, dass der „Lkw gekommen sei und sie dann eingestiegen“ seien. Wer hätte denn ohne Wissen des Angeklagten das Fahrzeug vorfahren sollen? Wer hätte sonst die Geschleusten aussteigen lassen? Hinzu kam die SMS-Meldung an den „Scheuser-Häuptling“ in Thüringen. Windisch war zwar mit einem Jahr und acht Monaten etwas milder als die Staatsanwältin, gab aber, wie von ihr beantragt, keine Chance auf „Bewährung“.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.