Weiden in der Oberpfalz
08.10.2020 - 14:49 Uhr

Schnelles Verfahrensende um "Üble Nachrede"

Eine Anzeige wegen Verleumdung gegen einen 50-Jährigen mündete in einen Strafbefehl, den der Angeklagte nicht akzeptierte. Nun stand der mehrfach vorbestrafte Mann erneut vor Gericht, diesmal in Weiden.

Symbolbild. Symbolbild: Peter Steffen/dpa
Symbolbild.

Mitte Januar äußerte ein Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth gegenüber einem Dritten, dass ein gemeinsamer Bekannter mit einem Firmenfahrzeug gefahren sei, obwohl er zu diesem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis gehabt habe. Der Betroffene fühlte sich dadurch verleumdet und erstattete Anzeige. Nachdem der 50-Jährige einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30 Euro nicht akzeptierte, kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tirschenreuth. Dort benahm sich der vielfach Vorbestrafte etwas daneben und Amtsgerichtsdirektor Thomas Weiß verdonnerte ihn zu 40 Tagessätzen.

Ob der Tatbestand der üblen Nachrede oder auch der Verleumdung überhaupt erfüllt war, spielte bei der Berufungs-Verhandlung vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts am Donnerstag keine Rolle mehr. Der Angeklagte hatte das Urteil des Amtsgerichts Tirschenreuth akzeptiert und damit war die Verurteilung rechtskräftig gewesen. Aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Höhe der Strafe ein. Es sollte nicht mehr mit einer Geldstrafe abgehen, sondern es sollte eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten verhängt werden, weil der Berufskraftfahrer weder Schuldeinsicht noch Reue gezeigt habe, hatte eine Sachbearbeiterin gemeint.

In der Verhandlung nahm Oberstaatsanwalt Bernhard Voit die Berufung zurück. Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle stellte das Verfahren ein. „Die zwei Monate hätte ich, nach neuneinhalb Jahren Knast, auch noch locker abgesessen“, kommentierte der 50-Jährige den Verfahrensausgang. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

Weiden in der Oberpfalz29.09.2020
 
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