Weiden in der Oberpfalz
06.12.2024 - 12:28 Uhr

Schöffengericht Weiden verhängt Bewährungsstrafe für 31-jährigen Schleuser

Ein 31-jähriger Mongole schleuste zwölf Personen in einem VW-Touran nach Frankreich. Das Schöffengericht Weiden verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe wegen illegaler Einschleusung und lebensgefährlicher Behandlung der Geschleusten.

Das Schöffengericht Weiden verurteilt einen 31-jährigen Schleuser zu einer Bewährungsstrafe. Symbolbild: Britta Pedersen
Das Schöffengericht Weiden verurteilt einen 31-jährigen Schleuser zu einer Bewährungsstrafe.

Im Juli 2024 entdeckte die Bundespolizei auf der Autobahn A 6 bei Waidhaus zwölf Personen in einem VW-Touran. Der Fahrer, ein 31-jähriger Mongole ohne Führerschein, gab sofort zu, die Menschen nach Frankreich bringen zu wollen. Am Donnerstag stand er wegen Einschleusens von Ausländern mit lebensgefährlicher Behandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf. Die Geschleusten, darunter drei Kinder, waren im Kofferraum des Fahrzeugs untergebracht gewesen. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte von Verwandten telefonisch gebeten worden war, sie in Ungarn abzuholen. Trotz der offensichtlichen Enge hätten alle darauf bestanden mitzufahren. Eine Tante habe den Kontakt zu einem Schleuser hergestellt, der die Illegalen nach Ungarn gebracht hatte. Rechtsanwalt Dominic Kriegel betonte, dass sein Mandant nicht nur kein Geld für seine Dienste erhalten habe, sondern sogar noch 2.000 Euro an den Schleuser gezahlt habe. An die genaue Route der Fahrt konnte sich sein Mandant nicht mehr erinnern, da er nur nach Navi gefahren sei, sagte der Angeklagte, der selbst in Nantes/Frankreich als Asylbewerber lebt.

Oberstaatsanwalt Christian Härtl betonte, dass die lebensgefährliche Art des Transports der Geschleusten, ungesichert und „reingestopft wie Ware“, besonders verwerflich gewesen sei. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten. Rechtsanwalt Kriegel erinnerte daran, dass sein Mandant von Anfang an umfassende Angaben gemacht habe, keinen Lohn dafür bekommen habe, 5 Monate Untersuchungshaft erlitten habe und die Geschleusten selbst in das Transportfahrzeug eingestiegen seien. Für den nicht vorbestraften Angeklagten seien 11 Monate ausreichend, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Richter Schnappauf und die beiden Schöffen verhängten eine Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. Schnappauf betonte in der Urteilsbegründung, dass ein „wesentlicher Unterschied zu Schleuserfällen, wie wir sie oft verhandeln müssen“, bestehe.

 
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