(rdo) Dem Thema Schwerbehinderung widmete sich die SPD AG 60plus. Vorsitzende Ursula Kinner begrüßte als Referenten Peter Hofmann, DGB-Regionssekretär Oberpfalz Nord, im Café Mitte.
Schwerbehindert gelten Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent, erklärte Hofmann. Unter 50 Prozent bezeichne man dies als Behinderung. „Beeinträchtigungen, die kürzer sind als sechs Monate und alterstypische Beeinträchtigungen gelten nicht als Behinderung im gesetzlichen Sinn“, erläuterte er. Den größte Vorteil ab 50 Prozent GdB stelle der zwei Jahre früher mögliche Rentenbeginn abschlagsfrei dar. Darüber hinaus gebe es auch geringere Kürzungen der Rentenhöhe Steuerermäßigungen, höhere Grundsicherung und geringere Medikamentenzuzahlungen.
Im Gegensatz zu früher zähle heute nur noch der Einzelgrad der schwerwiegendsten Behinderung. Aber der Psyche kommt heute mehr Bedeutung zu in unserer stressigen Arbeitswelt, wie Hofmann als am Arbeitsgericht tätiger Richter häufig feststellen muss. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Unternehmen vor der Einstellung eine Schwerbehinderung mitzuteilen.
Der Antrag auf Schwerbehinderung, zu richten an des Versorgungsamt Regensburg, sollte Angaben zu den letzten zwei Jahren mit Behandlungen bei Hausarzt und Fachärzten sowie zu Klinikaufenthalten beinhalten. Bei Anträgen auf Verschlechterung zur Erhöhung des GdB wird eine Nachprüfung auf Antrag von Amtswegen gestellt mit der Begründung: "Was hat sich verschlimmert?"
Als nächste Termine der SPD AG 60plus Frau Kinner am 22. Juni um 15 Uhr zur Besichtigung und Vortrag beim THW in der Mooslohstraße 95 ein. Kuchenspenden sind willkommen zum Sommerfest am 20. Juli ab 14 Uhr in der Freizeitanlage Orthegelmühlbach.













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