Über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren beschäftigte ein Unternehmerpaar eines Betriebes im Landkreis Neustadt/WN mehrere Arbeitnehmer, ohne diese bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß anzumelden. Obwohl es ihnen bewusst war, unterließen sie es in 51 Fällen, die Sozialversicherungsbeiträge in richtiger Höhe und unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne rechtzeitig an die entsprechenden Stellen abzuführen. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherungen beläuft sich auf rund 89.000 Euro, wie das Hauptzollamt Regensburg in einer Pressemitteilung schreibt.
Dem nicht genug, sparten sich die beiden Geschäftsleute auch noch Steuern in Höhe von 900.000 Euro, in dem sie keine Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen angaben.
Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Dienstort Weiden) kamen den beiden schließlich auf die Schliche und der Fall landete vor dem Landgericht Regensburg, das jetzt ein Urteil sprach. Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Sie soll vor allem als formelle Unternehmerin aufgetreten sein, heißt es. Die tatsächlichen Geschäftsabläufe steuerte ihr Lebensgefährte, so dass er faktisch als Geschäftsführer der Firma fungierte. Die Strafe des Mannes beläuft sich auf drei Jahre Gefängnis, ohne Bewährung.
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