Weiden in der Oberpfalz
19.06.2026 - 15:40 Uhr
OnetzPlus

Sparkassenfusion in der Nordoberpfalz: So groß sind die Kontrollgremien der Oberpfälzer Banken

Ein Verwaltungsrat mit 28 Köpfen? Bei der Sparkasse Nördliche Oberpfalz wird das bald Realität. Ein regionaler Vergleich zeigt: Auch andere Sparkassen verfügen über große Aufsichtsgremien. VR-Banken beweisen, dass es auch kleiner geht.

Die Verwaltungsräte der Sparkassen sind aufgrund ihrer Zusammensetzung meist größer als die Aufsichtsräte genossenschaftlicher Banken. Archivbild: Gabi Schönberger
Die Verwaltungsräte der Sparkassen sind aufgrund ihrer Zusammensetzung meist größer als die Aufsichtsräte genossenschaftlicher Banken.

Die Sparkasse Nördliche Oberpfalz sorgt mit ihrem Verwaltungsrat bereits vor dem Start für Diskussionen. Mit 28 Mitgliedern gehört das Aufsichtsgremium künftig zu den größten seiner Art in Bayern. Erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2032 soll der Verwaltungsrat um elf Mitglieder verkleinert werden. Dann sind 17 Mitglieder vorgesehen. In der sechsjährigen Übergangsfrist entstehen Mehrkosten von rund einer Million Euro. Ein Vergleich aller Banken mit Hauptsitz in der Oberpfalz zeigt: Auch dann wird der Verwaltungsrat der fusionierten Sparkasse zu den größeren im Bezirk zählen.

Die größten Aufsichtsgremien gibt es bei den sieben Sparkassen im Regierungsbezirk. Im Durchschnitt sitzen dort mehr als 14 Mitglieder im Verwaltungsrat. Grundlage der Daten sind die Bilanzen aus dem Jahr 2024. Die Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres liegen derzeit noch nicht flächendeckend vor. Spitzenreiter sind die Sparkasse im Landkreis Schwandorf und die Sparkasse Regensburg mit jeweils 17 Mitgliedern, gefolgt von der Sparkasse Oberpfalz Nord mit 15 Mitgliedern. Das Aufsichtsgremium der Sparkasse Neumarkt umfasst 11 Mitglieder.

VR-Banker schlanker organisiert

Die genossenschaftlichen Banken sind deutlich schlanker organisiert. Bei den VR-Banken bestehen die Aufsichtsräte im Durchschnitt nur aus sechs Personen. Damit sind die Kontrollgremien nicht einmal halb so groß wie die Verwaltungsräte der Sparkassen. Der Aufsichtsrat der VR-Bank Nordoberpfalz in Weiden umfasst 12 Mitglieder. Die Raiffeisenbanken Plankstetten, am Kulm und Sinzing kommen sogar mit nur drei Mitgliedern aus. Selbst der Aufsichtsrat der Liga-Bank – der größten Bank im Regierungsbezirk– ist mit 14 Mitgliedern deutlich kleiner als die Verwaltungsräte der Sparkassen.

Die Unterschiede haben vor allem strukturelle Gründe. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institute mit einem gesetzlichen Auftrag zur Förderung der regionalen Wirtschaft und der Daseinsvorsorge. Oft stehen Kommunen hinter den Trägern, die eigene Vertreter in das Aufsichtsgremium entsenden. Bei Fusionen von Sparkassen neigt man zu einem größeren Verwaltungsrat. Genossenschaftsbanken hingegen sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die ihren Mitgliedern gehören. Ihre Aufsichtsräte werden gewählt und sind in der Regel kleiner, da keine kommunalpolitischen Träger involviert sind.

Vergütung der Aufsichtsgremien

Parallel zur Größe der Gremien unterscheiden sich auch die gesamten Vergütungen deutlich zwischen den Instituten. Da in größeren Gremien mehr Mitglieder entschädigt werden, fallen die Gesamtbeträge bei den Sparkassen entsprechend höher aus. Die Sparkassen zahlten ihren Verwaltungsräten im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt rund 200.000 Euro. Die höchste Vergütung entfiel auf die Sparkasse Regensburg mit 314.000 Euro, gefolgt von den Vereinigten Sparkassen Eschenbach-Neustadt/WN-Vohenstrauß mit 242.000 Euro sowie der Sparkasse Amberg-Sulzbach mit 222.000 Euro. Die Liga-Bank zahlte ihrem Aufsichtsrat rund 193.000 Euro, die Sparda-Bank Ostbayern 187.000 Euro.

Deutlich niedriger fallen die Vergütungen bei den übrigen Genossenschaftsbanken aus. Die Aufsichtsräte der VR-Banken erhielten im Durchschnitt knapp 50.000 Euro jährlich. Die höchsten Beträge wurden bei der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf mit 165.161 Euro, der VR-Bank Amberg-Sulzbach mit 135.613 Euro sowie der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz mit 115.828 Euro gezahlt. Einige kleinere Institute lagen dagegen unterhalb von 20.000 Euro pro Jahr. Die Raiffeisenbank Plankstetten zahlte ihren drei Aufsichtsräten lediglich 2000 Euro.

Einfluss der Bankgröße

Bezieht man die Vergütung auf die jeweilige Bilanzsumme, relativiert sich das Bild teilweise deutlich. Dennoch liegen auch hier die Sparkassen vorne. Die Vereinigten Sparkassen Eschenbach, Neustadt/WN und Vohenstrauß geben gemessen an ihrer Größe das meiste Geld für den Verwaltungsrat aus. Auf den nächsten Plätzen folgen die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Sparkasse Oberpfalz Nord. Auch die Raiffeisenbank Unteres Vilstal in Schmidmühlen (Landkreis Amberg-Sulzbach) liegt trotz einer geringen Vergütung von rund 30.000 Euro auf den vorderen Plätzen. Das Institut verfügt über eine Bilanzsumme von 316 Millionen Euro.

Am anderen Ende der Skala sticht vor allem die Liga-Bank heraus. Trotz einer Vergütung von mehr als 193.000 Euro liegt sie auf dem drittletzten Platz. Grund hierfür ist die außergewöhnlich hohe Bilanzsumme von mehr als 6,3 Milliarden Euro. Dadurch fallen die Aufwendungen für den Aufsichtsrat im Verhältnis zur Unternehmensgröße deutlich geringer ins Gewicht. Die Bank ging aus einer Selbsthilfeorganisation katholischer Landpfarrer hervor und versteht sich bis heute als Standesbank für Diözesen, Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen.

Richtlinien für die Vergütung

Jede Bank legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder ihres Aufsichtsgremiums selbst fest. "Durch den Sparkassenverband Bayern werden Grundsätze zur Höhe und Ausgestaltung der Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsräte bekannt gegeben", teilte Herbert Kuchlbauer von den Vereinigten Sparkassen Eschenbach, Neustadt/WN und Vohenstrauß mit. Die Richtlinien des Verbands sehen sowohl eine monatliche Pauschale als auch Sitzungsgeld vor und umfassen zudem den Ersatz für Verdienstausfall und Reisekosten.

Entscheidend für die Berechnung der Pauschale ist die Summe aus Bilanzsumme, Kreditvolumen und Kurswert der Wertpapiere der Bankkunden. „Bei der Vereinigung oder dem Zusammenschluss von Sparkassen wird die Rechengröße aus der Summe der Bemessungsgrundlage der betreffenden Sparkassen abgeleitet.“ Allein die Größenordnung der Bilanzsumme der neuen Sparkasse Nördliche Oberpfalz von 3,6 Milliarden Euro würde nach den Richtlinien bereits zu einer monatlichen Pauschale von mehr als 1.700 Euro führen.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz29.05.2026
OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz04.12.2025
OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz15.01.2026
Hintergrund:

Aufgaben von Aufsichtsrat und Verwaltungsrat

  • Kontrolle des Vorstands: Das Gremium überwacht die Geschäftsführung der Bank und prüft, ob der Vorstand das Institut ordnungsgemäß und wirtschaftlich führt.
  • Bestellung und Abberufung des Vorstands: Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat entscheiden über die Besetzung des Vorstands und können Vorstandsmitglieder bestellen oder abberufen.
  • Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen: Bei größeren Investitionen, Beteiligungen oder anderen grundlegenden Geschäften ist häufig die Zustimmung erforderlich.
  • Kontrolle des Risikomanagements: Die Gremien stellen sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt werden und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Unterschied zwischen den Instituten: Bei Volks- und Raiffeisenbanken heißt das Kontrollgremium Aufsichtsrat, bei Sparkassen Verwaltungsrat. Die Aufgaben sind weitgehend vergleichbar.
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.