Wohin mit dem überschüssigen Strom, den meine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach produziert? Das dürften sich ab 2021 viele Anlagenbesitzer fragen, deren EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Damit sie nach Ausbleiben der lukrativen Einspeisevergütung von rund 50 Cent pro Kilowattstunde nicht die alten Anlagen einfach abschalten, ringt die ÖDP um Lösungen. In einem Antrag an den Stadtrat (wir berichteten) fordert sie, dass diese Betreiber ihren nicht selbst verbrauchten Strom weiter in das örtliche Stromnetz einspeisen dürfen. Die Stadtwerke sollen den Strom abnehmen und mit 5 Cent vergüten.
Den Weiterbetrieb von Alt-Anlagen hält auch die Verwaltung aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes für "dringend erforderlich" und unterstützt hier das ÖDP-Anliegen. Rechtsdezernentin Nicole Hammerl empfahl im Hauptverwaltungsausschuss am Donnerstag, das Thema in den Stadtrat zu geben, damit Regelungen für den Weiterbetrieb geschaffen werden.
Stadtwerke: 5 Cent sind zu viel
Jedoch könne man den Stadtwerken nicht vorschreiben, den überschüssigen Strom abzunehmen, da sie eigenständig sind. In einer Stellungnahme zum Sachstandsbericht äußern sich die Stadtwerke, dass die Abnahme des Überschusses denkbar wäre, jedoch nicht zu einer festen Einspeisevergütung, sondern zum geltenden EEX-Preis (Leipziger Strombörse), der zuletzt bei 2 Cent pro Kilowattstunde lag. Aus ihrer Sicht sei ein Umbau alter Anlagen zu Überschuss-Einspeiseanlagen zum Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiv. Gerne berate man betroffene Bürger, könne aber pauschal nichts zusichern.
Helmut Schöner (ÖDP) freute sich, dass sein Antrag positiv aufgenommen wurde. Ein Fix-Wert wäre ihm lieber, aber auch der EEX-Preis von 2 oder 3 Cent sei besser als nichts. Die CSU-Stadträte Hans Blum und Hans-Jürgen Gmeiner sahen die Stadtwerke hier nicht in der Pflicht. "Warum sollen die dafür zahlen? Vertragspartner ist doch der Bund", sagte Gmeiner, der zudem geklärt wissen will, um welche Summen es hier gehe. Blum warf ein, dass die "Leute doch gewusst haben, dass ihr Vertrag nach 20 Jahren ausläuft. Sie haben ja auch finanziell profitiert."
Gabi Laurich (SPD) will keine "toten Anlagen" auf den Dächern. Sie wolle aber nicht, dass die Besitzer von Alt-Anlagen zusätzlich mit Gebühren belastet werden. "Der Strom sollte weiterhin eingespeist werden dürfen". "Die Menschen sollen sich weiter animiert fühlen, in erneuerbare Energien zu investieren", ergänzte SPD-Stadträtin Sema Tasali-Stoll. Es gehe doch um die Energiewende, drängte Florian Graf (SPD).
Strom direkt vermarkten
Matthias Rösch vom Energie-Technologischen Zentrum Weiden (ETZ) verdeutlichte die grundsätzliche Problematik. Die Bürger hätten keinen Vertrag geschlossen, sondern die Vergütungshöhen seien gesetzlich vorgeschrieben. "Vor 20 Jahren waren das 50 Cent, heute sind es 8,5 Cent. Doch gibt es viele Hürden im Gesetz. Man kommt zu keiner Eigenverbrauchslösung, wenn man 100 Prozent draufzahlt. Da legen die Betreiber lieber ihre Anlagen still", sagte Rösch. Vielmehr müsse eine Stromabnahme garantiert sein. Am besten durch einen Direktvermarkter. "Und das könnten die Stadtwerke sein", so der Experte. Denn die Solaranlagen sind ja nicht nach 20 Jahren kaputt, die bringen noch für weitere Jahre 70 bis 80 Prozent ihrer Leistung.
Schlussendlich einigte sich der Ausschuss, der Verwaltungsrat der Stadtwerke solle sich nochmals mit der Problematik befassen. Helmut Schöner (ÖDP) wird außerdem - gegen die Stimmen der CSU - eine Resolution an das Bundeswirtschaftsministerium verfassen, für eine einheitliche Regelung bei der Abnahme von überschüssigem Strom zu sorgen.
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