Eine Feier unter vier Personen unterschiedlicher Haushalte nahm am Freitag, gegen 18.30 Uhr, in der Nikolaistraße in Weiden einen turbulenten Verlauf, berichtet die Polizeiinspektion Weiden am Sonntag.
Drei Männer und eine Frau hatten sich in der Wohnung der 36-jährigen Weidenerin trotz der derzeitigen Beschränkungen auf einen "Umtrunk" getroffen. In dessen Verlauf kam es schließlich zu Meinungsverschiedenheiten. Als die Wohnungsinhaberin deswegen einen 39-jährigen Weidener aus der Wohnung schmiss, randalierte dieser im Treppenhaus.
Personalien verschleiert
Letztlich, nachdem der stark Betrunkene die Wohnungstüre eingeschlagen hatte, wurde die Polizei gerufen. Den Beamten gegenüber versuchte der Wüterich mehrfach, seine wahren Personalien zu verschleiern. "Ihm wurde aber partout die Behauptung nicht abgenommen, dass sein Name gleichlautend mit einem wenig feinen Wort für das hintere Ende des Verdauungstraktes wäre", betont die Polizei.
Nachdem schließlich alle Personalien glaubhaft festgestellt waren, wurden gegen den 39-Jährigen zunächst Anzeigen wegen Sachbeschädigung und wegen der Angabe falscher Personalien erstattet. Weiterhin folgten Anzeigen gegen ihn, die Wohnungsinhaberin, sowie einen weiteren, 47-jährigen Weidener und einen 44-Jährigen aus Neustadt, wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
2,86 Promille
Selbst die Polizei wunderte sich dann über das Ergebnis des Alkoholtests beim 39-Jährigen: Den Wert von 2,86 Promille kommentieren die Beamten mit "Na denn: Prost Neujahr." Der stark Betrunkene wurde wegen seiner ungebrochen aggressiven Haltung in Unterbindungsgewahrsam genommen und bis zum Morgen in der Arrestzelle der Polizeiinspektion Weiden ausgenüchtert. Der Schaden an der Türe wird auf 250 Euro geschätzt.
Lautstarke Geburtstagsfeier
Nach einer Mitteilung aus der Nachbarschaft musste am Samstag gegen 23.40 Uhr eine lautstarke Geburtstagsfeier im Karl-Heilmann-Block beendet werden. Eine Gruppe von sechs Personen aus mehreren Haushalten hatte sich dort in der Wohnung eines 36-Jährigen getroffen. Bereits bei der Anfahrt konnten die Beamten wegen des offenen Fensters den Partylärm vernehmen.
Neben den Erwachsenen wurden noch vier Kleinkinder in der Wohnung festgestellt. Alle Erwachsenen wurden angezeigt und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Personenzahl wurde abschließend von den Beamten durch entsprechende Platzverweise reduziert, womit sich die "Ansammlung" wieder im Rahmen des Zulässigen bewegte.
"Ausnahmsweise etwas später"
Die Beamten melden weitere Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz: Die Polizei Weiden stellte am Samstag, gegen 21.45 Uhr, zunächst einen Verstoß zweier Personen im Bereich "Zur Waldrast" fest. Eine 20-jährige Weidenerin und ein 27-Jähriger aus Grafenwöhr hatten sich dort nach Eintritt der Ausgangsbeschränkung getroffen und konnten hierfür keine triftigen Gründe vorbringen.
Besonders pikant: Die junge Frau hatte sich einige Tage zuvor bereits bei der Polizei in Weiden telefonisch erkundigt, ob sie sich wegen eines (ebenso fadenscheinigen) Grundes "ausnahmsweise" über die Ausgangsbeschränkungen hinweg setzen dürfe. Dies wurde ihr im Grundsatz negativ beschieden und sie deutlich auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Beide Personen wurden wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten angezeigt.
Im Streit mit "Frau ohne Maske"
Ein "Streit" zwischen einer "Frau ohne Maske" und einer Personengruppe wurde der Polizeiinspektion Weiden am Samstag, gegen 16.35 Uhr auf dem Macerata-Platz beim dortigen Brunnen mitgeteilt. Vor Ort stellte die Streife dann eine Weidenerin fest, die tatsächlich keine Maske trug. Darauf angesprochen, gab die Dame den Beamten gegenüber an, ein entsprechendes Attest zu besitzen, welches sie aufgrund "Gesundheitsgefährdung" von dieser Verpflichtung befreien würde. Auf Aufforderung weigerte sie sich aber beharrlich, dieses Attest vorzuzeigen, weshalb gegen sie Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet wurde.
Außerdem war der von ihr mitgeführte Personalausweis bereits einige Zeit abgelaufen, was ihr eine weitere Anzeige einbrachte, berichtet die Polizei. Der Aufforderung zum Verlassen des Platzes kam die Dame hingegen dann doch unverzüglich nach.
Der Grund für den "Streit" ist bisher allerdings nicht geklärt. "Zu weiteren Straftaten kam es hier nach bisherigen Erkenntnissen nicht", stellen die Beamten abschließend fest.
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