Weiden in der Oberpfalz
04.11.2019 - 10:10 Uhr

Süchtige nach Drogenkauf erwischt

Eine 41-jährige Weidenerin wurde mit Drogen erwischt und steht nun dafür vor Gericht. Erst vor einem Vierteljahr war die Frau wegen einer Überdosis bereits klinisch tot – konnte aber gerettet werden.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild.

Die als Drogenkonsumentin bekannte Frau war von einer Zivilstreife der Polizei in einem Weidener Problemgebiet beobachtet worden, als sie sich dort auffällig lange telefonierend herum trieb. Die Beamten vermuteten, wie sich herausstellte zurecht, „Anbahnungsversuche“ eines Drogengeschäfts. Als sie die Weidenerin später auf der Straße kontrollierten, fanden sie eine in Alu verpackte Kleinmenge Crystal. Auf der Fahrt zu ihrer Wohnung versuchte die Berufslose ein weiteres Päckchen aus ihrer Leggings in ihren Schuh zu verstecken. Die Polizisten waren jedoch aufmerksam und stellten auch dieses sicher.

In der Verhandlung wegen Drogenbesitzes vor Richter Hubert Windisch brachte die Angeklagte „als Entschuldigung“ vor, sie habe geglaubt, der Inhalt der Alu-Päckchen sei Heroin gewesen. Von zwei Dealern habe sie an einer Tankstelle in dieser Gegend schon öfters welches gekauft. Sie habe das Rauschgift „wirklich nicht nehmen wollen“, sondern es den beiden Landkreisbewohnern nur abgekauft, weil diese zehn Euro für eine Zugfahrkarte gebraucht hätten. Die von den Polizisten in ihrer Tasche gefundenen Rauschgiftutensilien – ein Löffel und eine abgebrochene Spritze – habe sie gerade vernichten wollen, da ihre 15-jährige Tochter, wenn sie sie besuche, immer ihre Tasche durchsuchen würde.

Die wegen Diebstahl, Betrug und Rauschgiftdelikten zehn Mal Vorbestrafte war vor einem Vierteljahr wegen einer Überdosis schon klinisch tot gewesen. Durch schnelles Eingreifen des Roten Kreuzes und Reanimation hatte sie überlebt. „Und von den selben Leuten, die Ihnen vor drei Monaten diesen Dreck verkauften, kaufen Sie jetzt unbekanntes Zeug?“ fragte, fast ungläubig, Staatsanwältin Christina Richter. Sie beantragte für die unter Bewährung stehende Hartz-IV-Bezieherin sechs Monate Freiheitsstrafe „ohne“. Verteidiger Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn forderte, „nicht mit Kanonen auf Spatzen“ zu schießen. Die gefundene Kleinstmenge habe zum Eigenkonsum gedient. Außerdem wisse man nicht einmal, welchen Wirkstoffgehalt die Substanz gehabt habe, die nur von den Polizisten als Crystal identifiziert worden war. Eine Geldstrafe für seine Mandantin würde genügen. Richter Windisch setzte daraufhin den Prozess aus. Es muss ein Gutachten des Landeskriminalamts bezüglich der Art und des Wirkstoffgehalts der Drogen eingeholt werden.

 
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