Das bayerische Gesundheitsministerium hat für eine Woche die Testpflicht für symptomfreie vollständig geimpfte oder symptomfreie genesene Beschäftigte in Krankenhäusern ausgesetzt. Sie werden von der Verpflichtung "mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Testnachweis vorzulegen, ausgenommen", heißt es in der entsprechenden Verordnung. Die Ausnahmeregelung endet am nächsten Samstag, 2. April. Sie war am Samstag in Kraft getreten.
Das Gesundheitsministerium in München begründet die Regelung mit der "höchst angespannten Personalsituation" in den Krankenhäusern wegen der derzeit hohen Infektionszahlen. Einerseits fällt sehr viel Personal aus. Wenn nun eine Woche lang nicht getestet wird, werden diejenigen Beschäftigten, die sich zwar infiziert haben, aber keine Symptome haben, nicht mehr entdeckt. Sie können weiter arbeiten und müssen nicht in Isolation. Aussetzung der Testpflicht sei eine Möglichkeit, "um die Personalknappheit der Kliniken zu verringern". Beschäftigte, die Symptome haben, müssen sich ohnehin weiter testen.
Andererseits sei die Versorgung Patienten, die sich mit Sars-CoV-2 infiziert haben, auch im Normalpflegebereich mit aufwendigem Isolationsaufwand verbunden und bedeute zusätzliche Belastung des Klinikpersonals, heißt es in der Verordnung. Die Krankenhäuser sollen durch die Test-Ausnahme entlastet werden, denn "die Durchführung der Testungen und die Kontrolle der Testergebnisse binden in den Krankenhäusern Personal".
"Der vorübergehende Verzicht auf die zusätzliche Testung der geimpften und genesenen Beschäftigten ist auch infektionsschutzfachlich vertretbar", schreibt das Gesundheitsministerium. In Krankenhäusern bestünden "insgesamt hohe Impfquoten und dadurch ein Grundschutz". Wegen der "medizinischen und infektionshygienischen Expertise" seien Krankenhäuser in der Lage, den in "jedem Einzelfall erforderlichen Infektionsschutz, insbesondere in besonders vulnerablen Stationen, durch eigene Verfahrensweisen zu gewährleisten".















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