Weiden. (ca) Schönes Wetter hin oder her: Die Polizeiinspektion Weiden weist daraufhin, dass die Auflagen des Gaststättenbetriebs eingehalten werden müssen, um die Anwohner vor Lärm zu schätzen. Um 22 Uhr ist der Außenbetrieb einzustellen, Fenster und Türen sind zu schließen. Im vorliegenden Fall wurden bei einem Lokal nach 22 Uhr noch Gäste bewirtet, Fenster und Türen waren auf. Der Betreiber hat nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu rechnen.
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