Ein Italiener war des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Der 52-Jährige agierte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Weiden so exzessiv, emotional, mit "typisch" italienischem Gebaren und teilweise unbeherrscht, dass „ein vierstündiger Prozess aus der selten so eindeutigen Sachlage wurde“, wie Oberstaatsanwalt Bernhard Voit später in seinem Plädoyer sagte.
Nach einem Verkehrsunfall im Weidener Zentrum, bei dem nur geringer Sachschaden an einem vorfahrtsberechtigten Auto entstanden war, aber zwei Kinder verletzt wurden, war man dem in Weiden Wohnenden drauf gekommen, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Diese hatte ihm das Gericht in Lichtenfels 2006 entzogen und eine sechsmonatige Sperre für eine Wiedererteilung festgesetzt. In der Folgezeit fuhr der Mann unbeirrt weiter und wurde in Bamberg ein Jahr später wieder verurteilt.
Mittlerweile ließ sich der Italiener, in dessen Führerschein ein deutscher Sperrvermerk eingetragen war, aus Italien einen neuen schicken. Angeblich bekomme man in Italien alle zehn Jahre ein neues Dokument, wollte er Richtern Carina Särve und dem Anklagevertreter glaubhaft machen. Er habe in Bamberg eine MPU gemacht. Tatsächlich stellte sich heraus, dass er lediglich eine Urin-Probe abgeliefert hatte. Seinen alten Führerschein habe man auf dem Landratsamt „verschlampt“. Urteile seien ihm nicht zugestellt worden. Und außerdem genieße er als früherer Major der Carabiniere sowieso Immunität.
Der gelernte Hotelfachwirt, der auch in Deutschland schon in der Gastronomie gearbeitet hatte, ist neun Mal vorbestraft. In seinem Bundeszentralregister finden sich Einträge wegen Betrugs, Rauschgiftdelikten, Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verletzung der Unterhaltspflicht. Er hat sechs Kinder von vier Frauen. Zu den Kindern habe er Kontakt, sagte er. Die Frauen sehe er nicht, da er sie aufgrund von Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz meiden müsse. Er sei seit vier Jahren Hartz-IV-Bezieher und zahle monatlich insgesamt 50 Euro Unterhalt und 50 Euro Strafe aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung.
Oberstaatsanwalt Voit stellte fest, dass der Angeklagte sehr wohl gewusst habe, dass er nicht hätte fahren dürfen. Er habe „keine Hoffnung“ auf künftig rechtstreues Verhalten. Voit forderte sechs Monate Gefängnis, ein Jahr Sperre für eine Führerschein-Wiedererteilung und die Beschlagnahme des daheim versteckten italienischen Führerscheins. Verteidigerin Monika Sehmsdorf plädierte auf Freispruch. Ihr Mandant habe wegen Sprachschwierigkeiten nicht verstanden, dass er nicht hätte fahren dürfen.
Strafrichterin Särve dagegen war überzeugt, dass der Angeklagte dies sehr wohl gewusst hatte. Schon sein zögerliches Vorzeigen des Führerscheins, wie es eine Polizeibeamtin berichtet hatte, weise darauf hin. Särve verurteilte den 52-Jährigen zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Noch während der Urteilsverkündung kündigte der Verurteilte Berufung an und lief wutentbrannt aus dem Gerichtssaal.
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