Wie die Polizei am Sonntag mitteilt, war es in der Nacht zum Samstag gegen 2 Uhr zu einer Kontrolle gekommen. Diese filmte ein 50-Jähriger mit seinem Handy. Die Aufnahmen habe er sogleich ins Netz stellen wollen, heißt es im Pressebericht. Das sei ein Verstoß gegen das Kunsturheberrecht und verletze das Recht am eigenen Bild. Der Mann habe sich beratungsresistent gezeigt und nicht mit dem Filmen aufhören wollen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sei das Mobiltelefon schließlich beschlagnahmt worden.
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Meistgelesene Artikel
Zum Fortsetzen bitteE-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.