Ein Verkehrsteilnehmer stellte am 17. November seinen Pkw auf einem Parkplatz in der Mooslohstraße in Weiden ab. Als er zwischen 10.45 und 11.45 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte er einen frischen Unfallschaden und begab sich anschließend zur Polizeiinspektion Weiden, um den Vorfall zu melden. Bei der Unfallaufnahme entdeckten die Beamten einen kleinen Zettel mit den Personalien des Unfallverursachers am Fahrzeug.
Obwohl der Geschädigte nun nicht für die Reparaturkosten aufkommen muss, betont die Polizei in einer Polizeimeldung, dass das Verhalten des Unfallverursachers nicht korrekt war. Ein Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, nach einem verursachten Schaden eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten, bis ein Berechtigter erscheint, heißt es. Diese Wartepflicht kann bis zu 30 Minuten betragen. Sollte niemand erscheinen, muss die Polizei informiert werden. Das bloße Hinterlassen eines Zettels genügt nicht.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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