Weiden in der Oberpfalz
14.05.2019 - 12:05 Uhr

Auf Verdacht: Staat zieht 56 000 Euro ein

Ein 23-Jähriger flüchtet mit 200 vor der Polizei. Erst in Rozvadov kann er gestellt werden. Im Kofferraum: 56000 Euro und Dealer-Utensilien. Nachgewiesen werden kann ihm nichts. Das Geld rückt die Staatsanwaltschaft trotzdem nicht heraus.

Ein 23-Jähriger ignorierte alle Hinweise der Polizei. Bild: Patrick Seeger/dpa
Ein 23-Jähriger ignorierte alle Hinweise der Polizei.

Geht das? Ja, das geht. 2018 wurde das Gesetz zur Vermögensabschöpfung neu geregelt. Es kann auch dann Geld eingezogen werden, wenn ein Ermittlungsverfahren keine konkrete Straftat ergibt. Es genügt, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen besteht. Dies sah das Schöffengericht am Amtsgericht in diesem Fall: Der damals 23-jährige Serbe mit Wohnsitz bei Regensburg hatte keine Einkünfte durch Arbeit, lebte aber auf großem Fuß. "Und dann diese 56 000 Euro. Woher soll das Geld stammen, wenn nicht aus dem Handel mit Betäubungsmitteln?", fragte Richter Vorsitzender Richter Hubert Windisch. Er nahm der Familie des jungen Mannes zwar ab, dass es 2003 eine Erbschaft der verstorbenen Großmutter aus Serbien gab. Aber nicht, dass es sich bei dem gefundenen Geld um Teile dieses Erbes handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und es ist gut möglich, dass Verteidiger Dr. Georg Karl Rechtsmittel einlegt. Für die Weidener Justiz war es der erste Fall dieser Art. Womöglich gelte dies sogar für Bayern, meinte Karl. Er appellierte, vorsichtig mit dem neuen Gesetz umzugehen. Die Regelung möge angebracht sein, wenn beispielsweise eine Tat verjährt ist, aber sicher sei, dass das aufgefundene Geld aus dieser Tat stamme. Nicht aber, wenn - wieder ein Beispiel - nach einer Diebstahlsanzeige eine größere Summe Geld gefunden werde, die Ermittlungen aber im Sande verliefen - und der Beschuldigte zufällig arbeitslos sei.

Staatsanwältin Christina Richter erinnerte an die spektakuläre Flucht, die der 23-Jährige in dem Audi A 4 mit den falschen Kennzeichen hingelegt hatte: "Niemand riskiert sein Leben für eine Urkundenfälschung." Dahinter müsse mehr stehen, wofür eben auch der Marihuanageruch im Kofferraum, die Drogen-Verkaufsutensilien (Waagen, Tütchen, Vakuumiergerät) und das in drei Plastiktüten verpackte Geld sprächen.

Vor Gericht war als Zeuge der Großvater aufgefahren worden, der berichtete, zwischen 2012 und 2017 insgesamt 70 000 Euro "cash" an den Enkel gegeben zu haben. Seine 2003 verstorbene Frau habe ein Konto in Serbien mit 100 000 Euro geerbt. Dieses Geld habe er in jährlichen Tranchen bei Besuchen in der alten Heimat abgehoben und nach Deutschland gebracht, sagte der 75-Jährige vor Gericht. Das Geld für den Enkel sei für eine eigene Werkstatt für den Junior gedacht gewesen. Der Opa: "Ich liebe ihm mehr als die ganze Welt, er kriegt alles von mir." Er lieferte damit auch gleich die "perfekte" Erklärung für ungewöhnliche Kontobewegungen, welche die Kriminalpolizei Regensburg bei dem jungen Mann festgestellt hatte.

Auf das Konto wurde über das Jahr hinweg ein fünfstelliger Betrag eingezahlt und ein fünfstelliger Betrag wieder abgehoben. Äußerst seltsam war etwa ein Dutzend nächtlicher Aktionen: Der junge Mann zahlte am Automaten um kurz vor Mitternacht 2000 Euro auf sein Konto in bar ein - und um eine Minute nach Mitternacht ließ er sich den gleichen Betrag wieder auszahlen. Das tat der 23-Jährige phasenweise im Zwei-Tages-Takt. Warum macht man so etwas? "Ich kann nur spekulieren", sagte die Kriminalbeamtin aus Regensburg. Eine mögliche Lösung sei, dass man "frisches" Geld wolle: Es kämen andere Scheine (mit anderen Seriennummern und anderen Fingerabdrücken) heraus, als man zuvor eingezahlt habe. Der Verteidiger führte ins Feld, dass es sich auch schlicht um einen Wechselvorgang gehandelt haben könnte. Nicht überall könne man mit 500ern zahlen.

Polizeibeamte berichten::

Wilde Jagd

Es war Mittwoch, 9. Januar 2018, um die Mittagszeit. Der Polizeiinspektion Waidhaus wurde ein Wagen gemeldet, der sich auf der A 6 in Richtung Grenze bewege. Die Kennzeichen (SAD) seien gestohlen und daher im Fahndungscomputer vermerkt. Es postierten sich Streifen an den Anschlussstellen Pleystein und Waidhaus. Die Streife bei Pleystein nahm die Verfolgung auf, überholte den Audi mit über 200 km/h. „Der Fahrer hielt sich die Hand vors Gesicht“, berichtet der Beamte. Blitzlicht, Winkekelle. Nichts half. Der 23-Jährige gab Gas und nahm die Abfahrt Waidhaus. Mit einem „Affenzahn“, so die bei Waidhaus postierte Streife, sei der Audi an ihnen vorbei geschossen.

Mit 120 ging die wilde Jagd nach Pfrentsch, dort kehrte der Audifahrer um und fuhr zurück nach Waidhaus. Er hielt geradewegs auf den Streifenwagen zu, mit dem ihn die Polizisten mittig auf der Landstraße stoppen wollten. In letzter Sekunde zog der Serbe auf die Seite und ramponierte sich dabei den Reifen an Leitpfosten. Der Flüchtende sei mit 120 km/h mitten durch den Markt Waidhaus gebrettert. Die Polizei ließ längst abreißen: „Wir mussten langsam tun, da waren mittags viele Leute unterwegs.“ Die Hatz ging weiter nach Tschechien. Die Polizei meldete bei den Kollegen im Nachbarland eine „Nacheile“ an. Kurz nach Rozvadov war dann Schluss: Der Reifen am Audi löste sich in Luft auf. Der 23-Jährige blieb stehen. „Wir waren froh, dass es vorbei war“, sagte der Waidhauser Beamte. „Das war lebensgefährlich.“ Ärgerlich, aus Sicht von Richter Windisch, dass das Verfahren wegen dieser Verfolgungsfahrt von einem Staatsanwalt eingestellt wurde, weil der Beschuldigte damals parallel in Regensburg wegen einer anderen, schwereren Tat verurteilt wurde (unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Unfallflucht). (ca)

 
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