VGH bestätigt: Fischotter in der Oberpfalz dürfen nicht getötet werden

Weiden in der Oberpfalz
25.05.2023 - 12:43 Uhr

Das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen zur Entnahme – sprich: zur Tötung – von Fischottern ist nicht zulässig. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt.

Fischotter in Oberpfälzer Teichen dürfen nicht getötet werden. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt.

Fischotter an drei Oberpfälzer Fischteichen dürfen nicht getötet werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg von August 2021 wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) bestätigt. Der Freistaat Bayern war gegen das erste Urteil in Berufung gegangen. Der Bund Naturschutz (BN) hat damit erneut Recht bekommen, wie der Verband am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Der BN hatte im August 2021 gegen eine Genehmigung der Regierung der Oberpfalz "zur Entnahme von Fischottern" an drei Fischteichen geklagt. "Das jetzige Urteil des VGH ist eindeutig und war abzusehen", erklärt BN-Vorsitzender Richard Mergner laut Mitteilung. "Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind. Freiwerdende Reviere werden nämlich schnell von anderen Fischottern besetzt."

Der VGH hat laut BN eine Revision nicht zugelassen. "Wir hoffen sehr", sagt Mergner, "dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist, die Staatsregierung die Ende April beschlossene neue Fischotter-Abschuss-Verordnung zurückzieht und endlich wieder Maßnahmen für den Erhalt der Teichwirtschaft mit dem Otter in den Vordergrund rücken."

Nach Einschätzung von Anwältin Franziska Hess, die den BN vor Gericht vertreten hat, wirft das Urteil auch ein Schlaglicht auf die geplante Fischotterverordnung der Staatsregierung. "Die Verordnung geht ja weit über den aktuellen Fall in der Oberpfalz hinaus", sagt Hess. "Fischotter sollen generell leichter getötet werden dürfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das VGH-Urteil deshalb auch auf die neue Verordnung auswirkt und sich die Staatsregierung sehr genau überlegen muss, wie weit sie hier wirklich gehen kann."

Der BN bekennt sich klar zur Teichwirtschaft, heißt es in der Meldung weiter, und fordert wegen der "vielfältigen Probleme der bayerischen Teichbesitzer" bereits seit vielen Jahren ein Existenzsicherungsprogramm – sprich: "eine bessere finanzielle Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft mit hohem Artenreichtum und die Einführung eines Fischotter-Bonus-Modells bei Entschädigungen". Wegen des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern sei dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen worden. Auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für eine extensive Teichwirtschaft würden nur auf einem sehr geringen Teil der Teichfläche genutzt.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) begrüßt das Urteil, wie er in einer Pressemitteilung schreibt. Zudem fordert der Verband die Staatsregierung auf, die am 1. Mai in Bayern in Kraft getretene neue Fischotterverordnung zurückzunehmen.

Oberpfälzer Teichwirte klagen dagegen seit Jahren über die Fischotter, deren Zahl ständig zunehme, und die für großen Schaden bei den Teichwirtschaften sorgten. Es gehe um die Existenzen der Teichwirte. Das erste Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg wurde etwa von der Teichgenossenschaft Oberpfalz als "Todesstoß für die Teichwirtschaft in der Oberpfalz" gesehen.

 

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