Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen Bürger nur dann ihre Wohnungen verlassen, wenn sie einen triftigen Grund dafür haben. Einen solchen konnten offenbar vier Personen nicht angeben, welche die Polizei in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag im Stadtgebiet erwischte. Die Bürger im Alter von 22 bis 55 Jahren verstießen nach Angaben der Gesetzeshüter somit gegen die Ausgangssperre. Alle vier müssten nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen: Geahndet wird ein solcher Verstoß jeweils mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro.
Vier Verstöße gegen Ausgangssperre in Weiden
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