(ca) An den Infoständen der Parteien am Oberen Markt war es am Samstag zu Auseinandersetzungen gekommen. Bei der Polizeiinspektion Weiden gingen im Nachhall "drei, vier Strafanzeigen" ein, so Inspektionssprecher Mario Schieder. Diese wurden "wechselseitig" gestellt. "Jetzt geht es darum, Licht ins Dunkel zu bringen."Die Angelegenheit ist am Montag an die Kriminalpolizei abgegeben worden. Um den ganzen "Wirrwarr" - so Kripochef Thomas Bauer - kümmert sich jetzt das Kommissariat 5 (Staatsschutz). Hintergrund: Eine Frau soll einen Vertreter der AfD an deren Infostand als "Ferkel" beleidigt haben. AfD-Kandidat Stefan Löw schritt ein und wollte die Personalien der Frau erfragen. Als sie dem nicht Folge leistete, erklärte er ihr die Verhaftung bis zum Eintreffen der Polizei. Er berief sich dabei auf das "Jedermannsrecht" (Kasten). Linken-Kandidat Ali Zant sprach von einem "brutalen Angriff" mit "erhobenen Fäusten", Löw nennt das wiederum Verleumdung.
Löw (Jahrgang 1990) war zuletzt Bundespolizist bei der Inspektion Rosenheim. Allerdings ist er das nicht mehr: "Bei Herrn Stefan Löw handelt es sich um einen vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten der Bundespolizei", bestätigt Matthias Knott, Sprecher der Bundespolizeidirektion München. Zu den Gründen seines frühen Ruhestands äußert sich der 28-Jährige selbst: "Ich konnte mit Flüchtlingen nicht mehr arbeiten." Löw führt die "Vielzahl von Krankheiten" und die "Unverschämtheiten" an, mit denen er und seine Kollegen 2015 an der österreichischen Grenze konfrontiert worden seien.
Jedermannsrecht
§ 127 der Strafprozessordnung besagt: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." Strittig ist, ob die Beleidigung eines anderen dafür ausreicht. Beleidigung ist ein Vergehen, zur Verfolgung bedarf es eines Strafantrags.
Leider ist die Aussage zum § 127 StPO bzgl. des Strafantrags nicht korrekt.
Siehe dazu:
§127 StPO
(3) 1Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. 2Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
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Kann Herrn Löw sehr gut verstehen.
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Viele feinden im "Kampf für Demokratie" die AfD ja schon länger mittels Straftaten oder Vergehen (Ziviler Ungehorsam etc.) an.
Es ist Zeit, dass man Verleumdungen und Beleidiungen konsequent zur Anzeige bringt. (bin gespannt was nach der Wahl das Ermittlunsergebnis "brutalen Angriff" ist , bitte darüber berichten!)
Zum Thema "Demokratie" und "Repräsenativer Demokratie" gibt es gerade eine Bestseller eins Professors, den ich unabhängig von der Parteienzugehörigkeit empfehlen kann. Erwähne hier den Titel nicht, da es sonst als Spam gewertet werden könnte.
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