Der Stiefmütterchen-Diebstahl hatte ihr beim Amtsgericht Tirschenreuth nur einen zusätzlichen Monat eingebracht. Die restlichen sechs Monate waren die Strafe für zweimaligen Kauf einer Kleinmenge Methamphetamin. Und das unter laufender Bewährung. Gegen das Urteil legte die Mutter eines kleinen Sohnes aber Berufung zum Landgericht in Weiden ein.
Den Diebstahl der Blumen gab die, von Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn vertretende, Angeklagte freimütig zu. Aus einer Alkohollaune heraus habe sie spontan zugegriffen. Tags darauf sei sie ins Geschäft und habe die 1,77 Euro bezahlt. Dies bestätigte der Marktleiter vor der 2. kleinen Strafkammer. Er hatte jedoch die Tat schon der Polizei gemeldet, und so gingen die Mühlen der Justiz ihren Gang.
Dem Urteil des Amtsgerichts lag zugrunde, dass ein bereits wegen Einfuhr und Handelns abgeurteilter Dealer die Ledige beschuldigt hatte, zwei Mal je ein Gramm Crystal für 60 Euro bei ihm gekauft zu haben. Vor der kleinen Strafkammer in Weiden konnte sich der ebenfalls 27-Jährige jedoch nicht mehr erinnern, ob er seiner ehemaligen Schulfreundin etwas verkauft hatte. Vielleicht sei es auch sein Komplize gewesen. Diesen konnte Landgerichts-Vizepräsident Josef Weidensteiner jedoch nicht laden, weil er kürzlich in die Tschechei verzogen war.
Bis der Tscheche ausfindig gemacht ist und zum Gerichtstermin geladen werden kann, setzte Richter Weidensteiner die Verhandlung aus.













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