Weiden in der Oberpfalz
28.11.2018 - 17:26 Uhr

Wegen Crystal-Meth vor Weidener Schöffengericht

Ihr Plan: Sie fahren über die Grenze, kaufen Crystal-Meth bei Eger und konsumieren es zuhause selbst. Trotz eines ganz besonderern Verstecks macht die Waldsassener Polizei den zwei Männern einen Strich durch die Rechnung.

Symbolbild Bild: Friso Gentsch/dpa
Symbolbild

Vor Gericht mussten sich ein 37-jähriger und ein 48-jähriger Mann aus der nähe von Ingolstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt zu haben.

Dabei sollen die Männer mit einem Dienstfahrzeug über die tschechische Grenze auf einen Asia-Markt bei Eger gefahren sein und dort sowohl Drogen konsumiert als auch Crystal-Meth im Wert von 900 Euro gekauft haben. Um die Betäubungsmittel möglichst unauffällig zurück nach Deutschland bringen zu können, versteckte der 37-Jährige sie an intimster Stelle.

Auf deutscher Seite bewies die Polizeiinspektion Waldsassen einen guten Riecher. Verdachtsunabhängig hielten die Beamten den Skoda der beiden Männer auf der B 299 auf. Nachdem der Polizei aufgefallen war, dass die beiden sehr nervös reagierten, machten sie einen Drogen-Wisch-Test. Der fiel bei beiden Männern positiv aus.

Bei der Fahrt zur Dienststelle gab der 37-Jährige von sich aus zu, Drogen an sich zu haben. Laut Polizei wurden diese dann "kontrolliert" zutage gefördert. Einer der Polizeibeamten sagte aus, der Beschuldigte sei bei der anschließenden Aufklärung sehr kooperativ gewesen. Mit rund 26 Gramm Crystal-Meth im Gepäck hatten die beiden das Dreifache einer nicht geringen Menge dabei.

Die Haaranalyse ergab bei beiden Angeklagten einen längerfristigen Konsum. Beide seien "irgendwie dazu gekommen", die Droge zu nehmen, sagten sie. Der 37-Jährige hat mittlerweile eigenständig eine Therapie begonnen.

Da beide die Tat "vollumfänglich eingeräumt" hätten und es keine Anzeichen für einen Weiterverkauf gegeben hätte, forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Voit für den 37-Jährigen eine Freiheitstrafe von einem Jahr und neun Monaten und für den Fahrer ein Jahr und zehn Monate. Beide Strafen könnten zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden. Zudem sollten die Angeklagten jeweils 1000 Euro an eine "Opfer-Schutz-Einrichtung" zahlen.

Bei der Urteilsverkündung betonte Richter Hubert Windisch, dass die beiden Angeklagten sozial gut integriert seien und es den Anschein mache, als hätten sie sich "von dem Rauschgift losgesagt". Er attestierte ihnen eine "günstige Sozialprognose". Er verurteilte beide zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die jeweils zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Fahrer bekam zudem einen Monat Fahrverbot. Beide müssen insgesamt 2000 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" und die deutsche Hirntumorhilfe zahlen.

 
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