Weidener Drogenhändler muss für Anti-Drogen-Kampagne zahlen

Weiden in der Oberpfalz
15.05.2023 - 12:43 Uhr
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Auch das Internet ist kein guter Handelsplatz für Drogen. Auch wenn der angeklagte Weidener angeblich mit beiden Beinen im Leben steht, stand er doch mit einem im Gefängnis.

Bewährung oder nicht, das war die Frage, die das Gericht bei einem Weidener zu entscheiden hatte, der mit Drogen handelte.

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stand am Donnerstag ein Weidener vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch. Der Ledige hatte von Oktober 2021 bis Juni 2022 mehrfach Kokain und Marihuana im Internet bestellt. Nachdem er ein Gramm selbst konsumiert hatte, entschloss er sich, auch an Freunde mit einer kernigen Gewinnspanne weiter zu verkaufen.

Eine 100 Gramm-Marihuana Lieferung für 700 Euro wurde einmal beim Postdienstleister beschlagnahmt. Der Empfänger bekam nach seiner Reklamation allerdings sofort eine Ersatzlieferung. Als der Zoll die Wohnung im Hammerweg durchsuchte, fanden die Beamten noch 70 Gramm in einer Kommode im Schlafzimmer und wenige Zentimeter entfernt, ein verbotenes Springmesser.

Staatsanwalt Christoph May forderte für „bewaffneten Rauschgifthandel“ und Besitz einer verbotenen Waffe zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Rechtsanwalt Stephan Gesierich plädierte darauf, seinen nicht vorbestraften Mandanten milder zu bestrafen. Er wies vor allem darauf hin, dass dieser „mit beiden Beinen im Leben“ stehe.

Richter Windisch und die beiden Schöffen waren gnädig und gaben: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. 2400 Euro aus den Drogengeschäften werden eingezogen. Zudem muss der Verurteilte 1200 Euro an „Keine Macht den Drogen“ zahlen.

 
 

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