Weiden in der Oberpfalz
04.12.2025 - 14:39 Uhr
OnetzPlus

Weidener Gastronom wegen heimlicher Videoaufnahmen auf Toiletten verurteilt

Ein Gastronom filmt unerlaubt Frauen auf der Toilette seines Lokals und in seiner Privatwohnung. Das Weidener Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe und einer hohen Geldauflage.

Ein 48-jähriger Gastronom ist am Dienstag vor dem Weidener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe und Geldauflage verurteilt worden, weil er auf dem Damen-WC seiner Bar und auf seiner privaten Toilette intime Aufnahmen von Frauen gemacht hatte. Symbolbild: Britta Pedersen
Ein 48-jähriger Gastronom ist am Dienstag vor dem Weidener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe und Geldauflage verurteilt worden, weil er auf dem Damen-WC seiner Bar und auf seiner privaten Toilette intime Aufnahmen von Frauen gemacht hatte.

Ein Jahr und acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung: Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Weiden unter dem Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf am Dienstag gegen einen 48-Jährigen. Außerdem muss der Verurteilte über 9.200 Euro an einige seiner Opfer und den Weidener Verein Dornrose gegen sexualisierte Gewalt zahlen. Die Anklage lautete auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuch) in sieben Fällen.

Der Mann hatte zwischen 2022 und 2023 heimlich weibliche Gäste und Mitarbeiterinnen auf der Damentoilette seines Lokals gefilmt. Weil der 48-Jährige außerdem Bildmaterial von seinem Handy löschte, als die Ermittlungen bereits liefen, wurde er auch wegen des sogenannten Verstrickungsbruchs (§136 Strafgesetzbuch) verurteilt.

Die Ermittler konnten auf den Aufnahmen sieben geschädigte Frauen identifizieren. Von weiteren Frauen ist die Identität bis heute unklar. „Nur drei der sieben Frauen haben einen Strafantrag gestellt“, sagt Richter Schnappauf im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Die Staatsanwaltschaft habe wegen des erhöhten öffentlichen Interesses an den Taten dennoch in sieben Fällen Anklage erhoben.

Auch privat auf der Toilette gefilmt

Entsprechend groß war das Interesse an der Verhandlung. Rund 15 Zuhörer, größtenteils Frauen, verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Vor Beginn hatten sich einige Frauen um die Landtagsabgeordnete Laura Weber (Die Grünen) vor dem Gerichtsgebäude in der Ledererstraße versammelt, um ihre Solidarität mit den Opfern zu zeigen.

Vor Gericht wurde deutlich, dass der Gastronom nicht nur in seinem Betrieb Frauen gefilmt hatte, sondern auch eine Frau auf der Toilette in seiner Wohnung. Er hatte die Kamera im Damen-WC der Bar in einer Trennwand versteckt. Die Aufnahmen wurden von der Kamera in einen Online-Speicherdienst übertragen und waren so aus der Ferne für ihn abruf- und löschbar. Seine Taten wurden bekannt, weil Angestellte die Kamera im April 2023 entdeckt hatten. Eine der geschädigten Frauen hatte er auch in seiner Privatwohnung gefilmt, wo er ebenfalls eine Kamera versteckt hatte.

Der Verurteilte hatte seine Schuld lange abgestritten. Am Dienstag gestand er durch eine Erklärung seines Verteidigers Rouven Colbatz. Der Gastronom entschuldigte sich bei den Opfern und behauptete, die Bildaufnahmen nie betrachtet zu haben. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht. „Es ist beim besten Willen nicht zu glauben, dass jemand so einen Aufwand betreibt, ohne das Material jemals anzuschauen“, sagte Hans-Jürgen Schnappauf nachträglich dazu. Die Taten kommentierte der Richter im Gespräch mit Oberpfalz-Medien: „Das waren menschen- und frauenverachtende Tätigkeiten, wie eine mentale Vergewaltigung.“

Einige Frauen im Publikum zeigten sich enttäuscht von dem auf Bewährung ausgesetzten Urteil. „Das Gericht muss sich im möglichen Strafrahmen für eine solche Tat bewegen, und der ist hier niedriger als bei einem tatsächlichen Angriff“, erklärte Schnappauf. Möglich gewesen wären wegen § 201a eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahren und wegen § 136 eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr. Grundsätzlich könne eine Strafe unter zwei Jahren auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Richter erklärte, dass gegen den Täter neben den Taten selbst auch die „massive Beschädigung des Vertrauensverhältnisses“ gesprochen habe. „Als Gast und als Beschäftigte muss man sich darauf verlassen können, dass man nicht malträtiert wird.“ Es habe jedoch auch Punkte gegeben, die dem Täter positiv angerechnet wurden: Er ersparte den Opfern durch sein Geständnis eine Aussage, verbreitete das Bildmaterial nicht weiter und verlor wegen seiner Taten bereits seine Arbeitsstelle. Um dem Mann trotz Bewährungsstrafe deutlich zu machen, was er angerichtet hat, fiel die Geldstrafe als Bewährungsauflage besonders hoch aus. „Er soll deutlich spüren, dass das keine Bagatelle ist. Wenn er schuldhaft nicht zahlt, kann die Bewährung widerrufen werden“, erklärte Schnappauf.

Staatsanwältin Sofie Rank hatte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Verteidiger Rouven Colbatz plädierte für ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsmittel einlegen.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz06.08.2025
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.