Weiden in der Oberpfalz
22.04.2022 - 13:50 Uhr

Weidener Lokalbetreiber mit Gammelfleisch im Auto ertappt

Bei einer Kontrolle entdecken Beamte am Donnerstag kiloweise Lebensmittel im Kofferraum eines asiatischen Restaurantbetreibers. Ganz frisch wirkte das Geflügel, das nur wenig später in Weiden auf dem Teller landen sollte, nicht mehr.

Aus dem Kofferraum auf den Teller - Der Besitzer eines asiatischen Lokals aus Weiden wurde am Donnerstag mit 60 Kilogramm ungekühlten Lebensmitteln im Kofferraum erwischt. Bild: Uwe Anspach/dpa
Aus dem Kofferraum auf den Teller - Der Besitzer eines asiatischen Lokals aus Weiden wurde am Donnerstag mit 60 Kilogramm ungekühlten Lebensmitteln im Kofferraum erwischt.

Über 60 Kilogramm an ungekühlten Geflügelprodukten und Tofu wurden am Donnerstag im Kofferraum des Autos eines Besitzers eines asiatischen Restaurants aus dem Raum Weiden gefunden. Der Mann geriet auf der A93 am Autohof Thiersheim in eine Kontrolle durch die Grenzpolizeiinspektion Selb. Da die Beamten an dem hochwertigen Fahrzeug des Mannes nichts Unregelmäßiges fanden, durchsuchten sie den Kofferraum. Dort lagerte der Betreiber die für sein Lokal in Weiden gedachten Lebensmittel. Diese waren, so die Polizei, bereits angetaut. Ein Lebensmittelkontrolleur bestätigte den Verdacht. Aufgrund der Unterbrechung der Kühlkette waren die Produkte nicht mehr für den Verzehr geeignet. Die Behörden beschlagnahmten die ungenießbaren Lebensmittel und stellten Anzeige gegen den Restaurantbesitzer.

 
Kommentare

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Stan Jenkins

Was war der Punkt, um diesen Artikel zu melden, wenn der Leser nicht über den Namen des Verkäufers oder des Restaurants informiert ist? Ich weiß nicht mehr als ich, als ich diesen Artikel zuerst gelesen habe. Dies war nur eine Nutzung des Leerzeichens und dient nicht, um den Leser zu schützen, der möglicherweise in diesem restaurant des Besitzers speisen kann. Den Täter schützen.

23.04.2022
Uwe Bruckner

Wäre doch interessant für uns Verbraucher, den Namen des Restaurants klar zu benennen. Aber in unserem Staat genießen Täter ja einen höheren Schutz als deren Opfer.

23.04.2022
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