Am dritten Verhandlungstag verurteilte das Schöffengericht einen schwer drogensüchtigen 35-Jährigen zu drei Jahren. Er war angeklagt gewesen, von November 2018 bis Februar 2020 sieben Einbrüche in Weiden verübt und zwei weitere versucht zu haben. Dazu hatte er Terrassenfenster aufgehebelt, Fensterscheiben eingeschlagen oder Türen mit brachialer Gewalt geöffnet. Unter anderem waren ein Brautmodengeschäft in Rothenstadt, das Pirker Pfarrheim, ein Fahrradgeschäft am Hammerweg und ein bekanntes Weidener Hotel betroffen gewesen. Meist war der Schaden größer als die erbeutete Geldsumme gewesen.
Nachdem der Angeklagte gleich zu Anfang des Prozesses über seinen Anwalt Shervin Ameri (Regensburg) alles gestanden hatte, dreht es sich nur noch um die Frage, ob er erneut die Chance auf eine Unterbringung in einer Therapieanstalt bekommen sollte. Diese meist zwischen 18 und 24 Monaten dauernden Maßnahmen kosten den Steuerzahler, dem Vernehmen nach, knapp 200.000 Euro. Eine solche hatte der 13 Mal Vorbestrafte, der schon viele Jahre hinter Gittern verbrachte, Ende 2018 erfolglos abgebrochen. 2015 hatte Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder die Maßnahme „unter großen Bedenken“ befürwortet. In einem neuen Gutachten empfahl der Sachverständige eine solche Drogentherapie nicht mehr, da sie „wohl medizinisch geboten, aber bei diesem Patienten aussichtslos“ sei.
Trotz großer Geduld der Therapeuten habe es herbe Rückschläge gegeben. Selbst während der Haft in Weiden habe er versucht, sich Drogen zu beschaffen. „Es gibt eben eine Gruppe von Süchtigen, bei denen es aussichtslos ist“, so Dr. Rieder am Montag.
Rechtsanwalt Ameri versuchte mit Nachdruck, die Einweisung seines Mandanten in eine Therapieanstalt durchzusetzen. Dr. Rieder entscheide hier über „Maßnahmen, von denen er keine Ahnung“ habe, weil „er nie im Massregelvollzug gearbeitet hat“. Ein Rückfall stehe einer zweiten Therapie nicht entgegen. Im Gegenteil: Nach Meinung eines Fachmanns der Universität Erlangen brauche ein schwer Suchtkranker – dazu gehörten insbesondere Heroinsüchtige – im Durchschnitt 2,7 Therapien, bis er drogenfrei leben könne.
Staatsanwältin Anja Benner-Tischler stellte fest, dass es sich bei den Einbrüchen um „klassische Beschaffungskriminalität“ handelte. Sie hielt dem ledigen Vater zweier Kinder zwar sein Geständnis und die Reue zugute, beantragte aber angesichts der Vielzahl der Taten und des hohen Schadens drei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Ameri berichtete vom frühen Beginn der Drogenkarriere seines Mandanten aufgrund zahlreicher Schicksalsschläge. Neueste Therapieansätze seien Landgerichtsarzt Rieder nicht bekannt. Es gebe sehr wohl gute Erfolgsaussichten, weshalb das Gericht zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen solle.
Richter Windisch und die Schöffen sahen es anders. Der Angeklagte sei „nicht abstinenzfähig“. Sein langes Vorstrafenregister und die hohe Rückfallgeschwindigkeit zeige dies. Sie verurteilten den Arbeitslosen zu drei Jahren – ohne die Klinik-Unterbringung.
Drogen ins Gefängnis bestellt
Eine weitere Tat wird für den verurteilten 35-Jährige noch Folgen haben. Aber auch für eine gleichaltrige Frau. Von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiden aus gab der Drogensüchtige per Handy Anweisung, ihm Rauschgift zukommen zu lassen.
Sie habe sich schon gewundert, dass man aus dem Gefängnis so einfach telefonieren kann, sagte die Geschiedene am Montag als Zeugin im Prozess gegen den Serien-Einbrecher vor dem Schöffengericht. Sie hätte sich vehement geweigert, etwa anderes als Marihuana zu beschaffen, habe sich aber überreden lassen, ein Päckchen mit zehn Gramm über die Mauer der JVA zu werfen. Die genaue Stelle habe sie per Whats-App mittel eines Google-Maps-Bilds erfahren, auf dem sie mit einem Pfeil gekennzeichnet war. Erhalten habe sie das Rauschgift von einem Unbekannten nahe der Bahngleise hinter dem Rangierbahnhof. Bezahlen habe sie nichts müssen. Geworfen habe das Päckchen der Freund ihrer Tochter, da sie selbst nicht so gut werfen könne, sagte die Frührentnerin.
Nun steht wegen der Drogenbeschaffung eine Verhandlung gegen die Weidenerin an, ebenso wie gegen den Auftraggeber. (rns)















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