Weiden in der Oberpfalz
24.07.2020 - 11:04 Uhr

Weidener Schöffengericht verurteilt weiteren Schleuser

Ein weiteres „Rädchen“ der Organisation, die für die Schleusung von Irakern, Iranern und Somaliern 2018 verantwortlich war, wurde nun vom Schöffengericht verurteilt. Der Mann gehörte zur oberen Organisationsebene der Schleuserorganisation.

Symbolbild der Statue Justitia. Symbolbild: Peter Steffen/dpa
Symbolbild der Statue Justitia.

Im Januar, Februar und Mai 2018 waren insgesamt über 80 Personen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, bei Wernberg und nahe Theisseil nach langem, menschenunwürdigen Transport ausgesetzt worden. Dem am Donnerstag Verurteilten konnte Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß die Beteiligung an zwei der Schleusungen nachweisen.

Nachdem in Smartphones der Flüchtlinge Bilder und Telefonnummern von ihm gefunden worden waren, verstärkten sich durch Telekommunikationsüberwachung der Bundespolizei und Zeugenaussagen die Hinweise auf den 39-Jährigen. Nach Aussage eines Beamten gehörte der Iraner, der 2017 illegal nach Deutschland eingereist war, durchaus zur oberen Organisationsebene der Schleuserorganisation, aber „das ganz große Geld hatte er nicht verdient“. Im Gegenteil: Als ihn Geschleuste für das Scheitern des Weitertransports einer Angehörigen in Griechenland verantwortlich machten, entführten diese ihn, misshandelten ihn übelst und versuchten – erfolglos – Geld zu erpressen. Bei Offenburg hatten sie ihn aus dem Auto geworfen. Die Männer wurden inzwischen vom Landgericht Bayreuth zu Haftstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren verurteilt. Der Ledige hatte Geschleuste, darunter auch seine späteren Peiniger, in seiner Wohnung in Oberfranken übernachten lassen und sich vorher organisatorisch eingebracht.

Der in Deutschland nur wegen seiner unerlaubten Einreise und eines kleinen Drogenvergehens zu zwei Geldstrafen Vorbestrafte erhielt von Richter Hubert Windisch 23 Monate auf Bewährung und 500 Euro Geldauflage. Staatsanwalt Heß hatte auf zwei Jahre plädiert, die „mit größtem Bedenken“ zur Bewährung auszusetzen wären. „Wie soll so jemand jemals für seinen Lebensunterhalt sorgen? Irgendwann kommt unser Staat einmal an seine Grenzen!“, so Heß. Der Angeklagte hat in seinem Heimatland nie eine Schule besucht, ist Analphabet und lebt in Deutschland mit Frau und Kind von Hartz IV. Verteidiger Ralph Pittroff (Kulmbach) hatte auf ein Vierteljahr weniger plädiert, da der Tatbeitrag seines Mandanten zu den Schleusungen gering gewesen sei. Auch sei es das erste Mal, dass er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde und außerdem habe er durch die Entführung schon schwer gelitten, so Pittroff.

Weiden in der Oberpfalz26.06.2020
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.