Weiden in der Oberpfalz
26.06.2020 - 16:03 Uhr

Schleuser-Prozess: Angeklagter leugnet weiter

Wird ihm sein hartnäckiges Leugnen helfen? Auch am vierten Verhandlungstag vor der 1. großen Strafkammer bleibt ein 36-jähriger Iraker dabei, dass er nichts mit den Schleusungen von über 80 Irakern, Iranern und Syrern zu tun gehabt habe.

Symbolbild. Bild: David-Wolfgang Ebener
Symbolbild.

Die Geschleusten waren an der A 6 bei Wernberg sowie bei Theisseil im Januar 2018 ausgesetzt worden. Bei der Polizei erkannten sie den Iraker auf Lichtbildern als einen ihrer Schleuser wieder.

Wieder ließ sich Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß das hartnäckige Lügen eines Zeugen nicht bieten: Am Freitag klickten zum dritten Mal die Handschellen. Diesmal bei einem vor drei Jahren geschleusten, nun in Mönchengladbach Lebenden. Vorläufige Festnahme wegen offensichtlicher Falschaussage. Richterin Susanne Pamler hatte dem 30-Jährigen vorher ins Gewissen geredet: „Sie müssen doch Interesse haben, dass Leute, die sich an Ihrer Notlage bereichert haben, zur Verantwortung gezogen werden.“ Auch Dr. Heß hatte gezetert: „ Sie sind ein 30-jähriger Mann. Geschleust wird man doch nicht jeden Tag. Sie können uns nicht weis machen, dass Sie sich an vor drei Jahren Geschehenes nicht mehr erinnern können.“ Vor Polizei und Bundespolizei hatte der ledige Krankenpfleger seine Reise aus dem Irak über die Türkei, Griechenland und Serbien nach Deutschland noch genau geschildert und dabei auch Namen und Aussehen seiner Kontaktmänner preisgegeben.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn stellte fünf Beweisanträge zur Feststellung der Unschuld seines Mandanten. Alle über 80 Geschleusten sollen als Zeugen vernommen werden. Ein vermutlicher Schleuser, der in der JVA Bayreuth einsitzt, soll aussagen, dass der Iraker nicht in die Geschäfte verwickelt war. Dies soll auch der als „Scheich Merwahn“ bekannte Chef der Schleuserorganisation bezeugen. Über „Europol“ soll bewiesen werden, dass Schnupfhagns Mandant einmal Auskunft und damit Aufklärungshilfe gegen eine Schleuserbande gegeben hat. Diese Anträge bezeichnete Landgerichtspräsident Gerhard Heindl als „Rundumschlag“. Staatsanwalt Heß wies darauf hin, dass eine Vielzahl der als Zeugen Gewünschten mittlerweile nicht mehr in Deutschland sind.

Der Prozess wird am Freitag, 3. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

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