Der nun vor Gericht stehende Angeklagte bestreitet, Mitglied einer Schleuserbande gewesen zu sein. Und das, obwohl zahlreiche offensichtliche Hinweise auf seine Mitwirkung beim Verbringen von „sichtvermerkspflichtigen Drittausländern“ nach Deutschland vorliegen.
Gefasste Komplizen belasten ihn. Geschleuste haben ihn auf Lichtbilder wieder erkannt. Auf dem Konto seines Bruders waren große Geldbeträge eingegangen. Hinzu kommen sichergestellte Chat-Verkehre auf einem I-Phone, das ihm, wie er behauptet, allerdings schon früher gestohlen worden sei.
Vier Taten
Vier konkrete Taten wirft Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß dem von Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn verteidigten Iraker vor. Anfang des vorletzten Jahres soll er, als Teil einer Kette, den Transport von insgesamt 84 Iranern, Irakern und Syrern von Griechenland aus nach Deutschland organisiert haben. Sie wurden von ihren Heimatländern in die Türkei, dann über Griechenland, Serbien, Rumänien und Tschechien nach Deutschland in Sattelzügen, unter meist menschenunwürdigen Bedingungen, transportiert. Der Angeklagte soll für seiner Dienste mindestens 1300 Euro pro Person erhalten haben, also insgesamt über 109.000 Euro.
Nach den Ermittlungen der Bundespolizei gehört der Mann seit 2017 zur mittleren Organisationsebene und war zuständig für die Teilstrecke Griechenland – Serbien.
Aufgefallen durch Schwarzfahren
Identifizieren habe man den unter mehreren Namen auftretenden Mann können, berichtete ein Ermittlungsbeamter der Bundespolizei Waidhaus, weil er vor Jahren in Nordrhein-Westfalen einmal wegen Schwarzfahrens erkennungsdienstlich behandelt worden war. Der Zeuge berichtete auch, dass die Geschleusten fünf- bis zehntausend Euro in ihren Heimatländern berappen müssen. Wenn das Geld nicht ausreiche, würden sie auch auf der Strecke hängen bleiben.
Am Montag, 22. Juni, und am Freitag, 26. Juni, wird die Verhandlung fortgesetzt.
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