Dank ihres Geständnisses, und weil sie bisher nicht vorbestraft ist, kam eine Drogendealerin, die sich vor dem Schöffengericht verantworten musste, gnädig davon. Zehn Monate auf Bewährung urteilten Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffinnen.
Die Weidener Hausfrau hatte offenbar in ihrem Stadtteil eineinhalb Jahre lang einen schwunghaften Handel mit Crystal und Haschisch betrieben. Meist handelte es sich um kleine Mengen von 0,1 oder 0,2 Gramm Methamphetamin, einmal um 55 Gramm Haschisch. Ans Licht waren die Taten gekommen, weil Zivilbeamte der Polizei im Umfeld der Wohnung der Frau immer wieder vermeintliche Drogengeschäfte beobachtet hatten, bei denen Geld übergeben wurde und kleine Päckchen in den Hosen der Käufer verschwanden.
In der Folge kam es zu Durchsuchungen mehrerer Wohnungen. Bei der 47-Jährigen fand die Polizei unter anderem 70 Gramm Haschisch, etwas Crystal, Marihuana und Drogenzubehör. Auf dem beschlagnahmten Mobiltelefon befanden sich zahlreiche Chat-Verläufe, die den Rauschgifthandel belegten.
Besonders schwer wog die Abgabe eines Gramms Haschisch an einen Minderjährigen. Dies könne jedoch in diesem Fall als „minderschwerer Fall“ gewertet werden, stellte Staatsanwältin Sandra Dechant fest, da der 16- Jährige schon vorher Drogenkontakt gehabt hatte und in der „Szene“ kein Unbekannter ist. Zehn Monate auf Bewährung, verbunden mit 1000 Euro Geldauflage, seien „Warnschuss“ genug für die Angeklagte, so die Staatsanwältin.
Verteidiger Tobias Konze machte auf die miserable finanzielle und gesundheitliche Situation seiner Mandantin aufmerksam und bat, auf Geld- oder Arbeitsauflagen weitgehend zu verzichten. Dem entsprach das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.













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