Weiden in der Oberpfalz
22.12.2021 - 18:33 Uhr

Welche Quarantäne-Regeln bei Omikron-Verdacht? Antworten auf Corona-Fragen

Die Omikron-Variante sorgt für verschärfte Corona-Regeln in Deutschland. Was gilt da jetzt bei der Quarantäne? Was ist mit einer vierten Impfung? Und was sind eigentlich die "kritischen Infrastrukturen"? Antworten auf Leserfragen.

Krankenpfleger auf der Intensivstation. Sollten zu von ihnen gleichzeitig wegen Corona ausfallen, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung. Deswegen zählt diese Branche zu den "kritischen Infrastrukturen". Symbolbild: Peter Kneffel/dpa
Krankenpfleger auf der Intensivstation. Sollten zu von ihnen gleichzeitig wegen Corona ausfallen, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung. Deswegen zählt diese Branche zu den "kritischen Infrastrukturen".

Gibt es einen Unterschied bei den Quarantäne-Regeln zwischen Omikron und Nicht-Omikron?

Ja. Die Quarantäne-Regeln unterscheiden sich, erklärt Claudia Prößl, Pressesprecherin im Landratsamt Neustadt/WN. Das gelte nicht nur für mit Omikron infizierte Menschen, sondern auch für Omikron-Verdachtsfälle

Welche Quarantäne-Regeln gelten für positiv Getestete? (Nicht Omikron)

Wer positiv getestet wurde, muss sofort in Isolation. Wer Symptome hat, bei dem endet die Quarantäne frühestens 14 volle Tage nach Beginn der Symptome. Falls jemand keine Symptome hat, endet die Quarantäne nach vollen 14 Tagen. Die Personen müssen seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Zudem müssen sie in beiden Fällen einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Der Test stammt frühestens von Tag 14.

Was gilt da für vollständig Geimpfte?

Vollständig Geimpfte oder Genesene, die keine Symptome haben, können vorzeitig nach vollen sieben Tagen aus der Quarantäne entlassen werden. Dazu benötigt man einen negativen PCR- oder Antigentest, der frühestens von Tag 7 stammt. Wichtig: Die zuständige Behörde trifft die Anordnungen und entscheidet über das Ende der Isolation.

Welche Regeln gelten für enge Kontaktpersonen?

Enge Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt informiert und müssen sich ebenfalls sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ausnahmen: vollständig Geimpfte und Genesene, sie können sich nach sieben Tagen freitesten lassen, wenn sie keine Symptome haben. Treten Symptome auf, muss das dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Und welche Regeln gelten in Bezug auf Omikron?

Der größte Unterschied ist, dass für Geimpfte und Genesene hier keine Ausnehmeregeln gelten. Alle Personen, die als enge Kontaktpersonen von Omikron-Fällen eingestuft werden, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Die Dauer kann nicht verkürzt werden – egal ob man Symptome hat oder nicht. Die Isolation kann nur mit einem negativen Nukleinsäuretests (in der Regel PCR-Test) beendet werden. Wegen der bislang nicht sicher bekannten Eigenschaften und der mutmaßlich höheren Ansteckungsfähigkeit von Omikron, gibt es für Geimpfte und Genesene keine Ausnahmen. Natürlich endet auch für Infizierte die Quarantäne frühestens nach vollen 14 Tagen ab Beginn der Symptome. Falls die Personen keine Symptome haben, endet die Quarantäne nach vollen 14 Tagen nach dem Abstrich.

Bei Quarantäne nach einer Rückkehr aus einem Virusvarianten-Gebiet – kann man die Quarantäne für einen Termin im Impfzentrum verlassen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Wer in Quarantäne ist, muss dies befolgen und zu Hause bleiben. Dieses darf während der Quarantäne nicht verlassen werden und es darf kein Besuch empfangen werden. Falls man einen Impftermin hat, sollte man ihn verlegen.

Wann braucht man nach der Booster-Impfung wieder eine Auffrischung wegen Omikron?

Das ist noch nicht klar. Bisher ist über eine vierte Impfung noch nicht entschieden worden – aber das wird sich wohl ändern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das vor ein paar Tagen ins Gespräch gebracht. Die Omikron-Variante könne eine vierte an Omikron angepasste Impfung notwendig machen. Dies werde in Fachkreisen bereits diskutiert. Selbst geboosterte Menschen seien vor einer Infektion mit Omikron nur zwischen 70 und 80 Prozent geschützt. Der Hausärzteverbandschef Ulrich Weigelt rechnet damit, dass im Sommer, spätestens im Herbst 2022 eine vierte Impfung gegen Corona nötig sein werde.

Was versteht man unter "kritischen Infrastrukturen", die bei den Beschlüssen am Dienstag auch genannt wurden?

Das sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen wie unter anderem etwa Polizei, Lebensmittelhandel, Banken oder Arztpraxen. Sollten in diesen Bereich sehr viele Beschäftigte gleichzeitig ausfallen, drohen Versorgungsengpässe oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Das wäre aber nicht erst der Fall, wenn Feuerwehrleute, Krankenpfleger oder Supermarkt-Verkäuferinnen selbst erkranken oder in Quarantäne müssten – sondern bereits dann, wenn sich viele von ihnen um erkrankte Kinder oder pflegegebedürftige Angehörige kümmern müssten.

Wer zählt zu den kritischen Infrastrukturen?

Neun Bereiche wurde von Bund und Länder definiert, die zu den kritischen Infrastrukturen zählen:

  • Energie (Branchen: Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme)
  • Gesundheit (Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore)
  • Ernährung (Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel)
  • Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister)
  • Staat und Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall- /Rettungswesen, Katastrophenschutz)
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Medien und Kultur
  • Wasser

Warum tauchen die kritischen Infrastrukturen in den Beschlüssen auf?

Der neue Expertenrat der Bundesregierung hatte wegen Omikron vor einer "neuen Dimension" der Corona-Pandemie gewarnt - und unter anderem Maßnahmen zur Schutz der kritischen Infrastrukturen angemahnt. Zwar gibt es in allen betroffenen Unternehmen und Institutionen laut Bundesinnenministerium Notfallpläne. Aber offenbar wird befürchtet, dass diese Pläne nicht ausreichen könnten angesichts der Entwicklung der Corona-Zahlen. Laut Städtetag wappnen sich auch die Kommunen für die Sicherung der kritischen Infrastrukturen.

Brauchen geimpfte Schüler ab 12 einen Test für Kino und Co.?

Nein. Schülerinnen und Schüler brauchen bei 2G plus keinen Test, aber meistens einen 2G-Nachweis.

Deutschland & Welt21.12.2021
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