Wohnmobile haben gerne Saisonkennzeichen. Schließlich wollten Reisemobile nach der langen Zwangspause wieder ausgewintert werden. Ferner laufen Mietverträge mit Garagenbesitzern aus und die Batterien sollten auch wieder aufgeladen werden.
In diesem Jahr macht das Coronavirus den Wohnmobilisten einen Strich durch die Rechnung. Wie Alexander Grundler am Bürgertelefon der Stadt Weiden erklärt, gibt es für die Rückführung von Wohnmobilen aus ihren Winterquartieren nach den Regeln der bayerischen Ausgangsbeschränkung keinen triftigen Grund. Wer sich also nicht daran halte und sein Fahrzeug dennoch hole, dem drohten empfindliche Strafen. Selbst wenn bei der Rückholaktion kein Kontakt zu anderen Menschen bestehe.
Dieselbe Auskunft bekommt man auch von der Weidener Polizeiinspektion. Dort wird empfohlen, die Mietverträge mit den betroffenen Garagenbesitzern bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen zu verlängern. „Jeder Vermieter sollte diese besondere Situation verstehen.“













Also so langsam gehen die Beschränkungen deutlich zu weit, was hat das noch mit Infektionsschutz zu tun?
Es wäre hilfreich, wenn die entsprechenden Gesetzestexte dazu erläutert werden, die Polizei scheint aber derzeit rein aus eigenem Ermessen heraus zu handeln. Vielleicht kann man hier mal nachhaken.
Ein Wohnmobil ist in der Regel ein normales Kfz unter 3,5 to und es besteht in der Verwendung kein Unterschied zu einem Auto, ich kann damit auch zur Arbeit, Einkaufen usw.
Waldarbeit ist z.B. erlaubt, oder Angeln und Reiten.....
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