Verschiedene Arzneimittel zum Eigenverbrauch, bestellt von einer Privatperson: Dieses Postpaket aus Indien haben sich Mitte September Experten des Zollamts Oberpfalz in Weiden genauer angesehen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten nach Mitteilung der Behörde 20 unterschiedliche Produkte, darunter Tabletten, Kapseln, Tropfen und Tuben.
"Die zuständige Arzneimittelbehörde stellte fest, dass 17 dieser Produkte als Arzneimittel einzustufen sind", heißt es in der Mitteilung des Zollamts weiter. Die Folge: "Damit liegt ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor." Denn diese Präparate dürften nicht ohne Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden. Sie werden laut Zollamt deshalb vernichtet.
Zum Schutz der Verbraucher
Ein weiteres Produkt aus dem Paket wurde als "nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt" eingestuft. "Die zwei übrigen Artikel fielen zwar nicht unter das Arzneimittelgesetz, wurden jedoch von der zuständigen Behörde für Produktsicherheit ebenfalls als nicht einfuhrfähig bewertet", berichtet das Zollamt. Die seien eingezogen und vernichtet worden.
Die zuständige Arzneimittelbehörde prüft nun mögliche Konsequenzen für den Empfänger der Sendung. „Derartige Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz. „Viele vermeintlich harmlose Präparate aus dem Ausland können gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten oder entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards.“
Vorsicht beim Online-Kauf
Der Zoll weist angesichts dieses Vorfalls darauf hin, dass Arzneimittel grundsätzlich nicht im privaten Postverkehr aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden dürfen. Er empfiehlt Verbraucher deshalb, sich vor Online-Bestellungen über die geltenden Regeln informieren.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.