Wernberg-Köblitz
15.10.2018 - 16:42 Uhr

Evangelische Christen wählen Kirchenvorstände

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Zumindest für die evangelischen Christen. Sie bestimmen am 21. Oktober ihre Kirchenvorstände. Diese Gremien sind sehr demokratisch. Manchmal hat ein Pfarrer darin nichts zu lachen.

Die beiden evangelischen Christen Stephan Schütz und Maria Borst in der Erlöserkirche von Wernberg-Köblitz. Sie gehören zu einer Vielzahl engagierter Protestanten, die sich am 21. Oktober in Bayern zur Wahl der neuen Kirchenvorstände stellen. Das ist ein Gremium mit weitgehenden Befugnissen in einer evangelisch-lutherischen Kirchenpfarrei. Bild: Dobler
Die beiden evangelischen Christen Stephan Schütz und Maria Borst in der Erlöserkirche von Wernberg-Köblitz. Sie gehören zu einer Vielzahl engagierter Protestanten, die sich am 21. Oktober in Bayern zur Wahl der neuen Kirchenvorstände stellen. Das ist ein Gremium mit weitgehenden Befugnissen in einer evangelisch-lutherischen Kirchenpfarrei.

(td) Zu lachen haben aber auch manchmal die Laien nichts, die für einen Sitz im Kirchenvorstand kandidieren und gewählt werden. Denn es wird schon erwartet, dass sich jemand auch aktiv einbringt. Die Devise "das soll mal der Pfarrer machen" gilt hier nicht. Vor allem dann nicht, wenn einer Gemeinde der Pfarrer abhanden kommt, wie der Wernberg-Köblitzer. Sie hatte in den zurückliegenden Jahren mehrere Vakanzen zu verkraften - als das Pfarrers-Ehepaar Stefan Merz und Daniela Mantel nach Franken ging und jetzt erneut, weil der Nachfolger des Paares, Pfarrer Georg Hartlehnert, der eh nur eine halbe Stelle hatte, seit Ende 2017 auch wieder weg ist. Ein Nachfolger für ihn wiederum ist noch nicht in Sicht.

Laien müssen ran

Die 628 Gemeindeglieder, die in Wernberg-Köblitz leben, in Luhe, Trausnitz und Kemnath am Buchberg, sind deswegen nicht ohne seelsorgerische Betreuung. Hans-Peter Pauckstadt-Künkler, Pfarrer in Rothenstadt, betreut die Gemeinde Wernberg und die zugehörigen Ortschaften mit. Denn die Pfarrei liegt zwar überwiegend auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf, gehört aber kirchenorganisatorisch zum evangelischen Dekanat Weiden, ist die südlichste Gemeinde dieses Dekanats.

Natürlich müssen während einer Vakanz die Laien mit ran, vor allem die Kirchenvorstände. Bei denen stimmte die Chemie, wie Maria Borst versichert: "Ich bin seit sechs Jahren im Kirchenvorstand und wir waren ein Superteam." Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Und er entscheidet über Finanzen und Immobilien. Der Pfarrer gehört zum Gremium, hat aber, anders als in katholischen Pfarrgemeinderäten, kein Veto-Recht.

Neuer Stellenplan

Stephan Schütz, der bislang als stellvertretender Vertrauensmann eine wichtige Rolle im Gremium spielte, kandidiert auch nochmal. Er weist darauf hin, dass es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ab 2020 einen neuen Landesstellenplan gibt: "Bei der Verteilung der Pfarrstellen und der pädagogisch-theologischen Mitarbeitenden sind Veränderungen zu erwarten. Die in vielen Gemeinden bereits bestehende Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden wird sich voraussichtlich intensivieren."

Das ist ein Phänomen, das auch andere Gemeinden betrifft. Manche können sich mit Prädikanten und Lektoren behelfen, also Laien als Aushilfspfarrer, oder mit Ruhestandspfarrern, sofern es welche gibt.

Andere Gemeinden werden sich in größere Organisationsformen eingliedern. Im Wernberger Fall, wo die Gemeinde von Rothenstadt aus betreut wird, gibt es schon einen lockeren Verbund mit den Pfarrgemeinden Rothenstadt und Etzenricht.

Um Jugend werben

Zwei weitere Themen betreffen ebenfalls nicht nur die Wernberger. Und wie woanders muss auch hier der Kirchenvorstand um Lösungen ringen: die schwindende Zahl an Mitgliedern und Kirchgängern, sowie die notwendige Intensivierung der Jugendarbeit.

"Die Konkurrenz um die Jugend wird immer größer", sagt Stephan Schütz, sieht aber auch eine Chance. "Unsere Kirchen sind offen und einladend und wir vermitteln Glauben nicht als Zwang, sondern als Angebot", versichert er und hat dabei auch Luthers berühmte Sentenz von der "Freiheit eines Christenmenschen" im Hinterkopf. So legt man in Wernberg wieder mehr Wert auf die zwei Jahre der Vorbereitung der Konfirmation, wenn die jungen Leute ein Jahr Präparanden sind und ein Jahr Konfirmanden.

Ökumene funktioniert gut

Dass die Pfarrei quasi in der Diaspora lebt und wirkt, bringt es mit sich, dass sich die Evangelischen auch um ihre katholischen Glaubensbrüder bemühen. Ökumene nennt sich das "und auf der Laien-Ebene funktioniert das ganz gut", sagt Schütz. Er erinnert in diesem Zusammenhang an gemeinsame Treffen und das "Ökumenische Fest der Begegnung".

Stolz auf Gruppen

Stolz sind die Kirchenvorsteher, so wie viele Kirchenvorsteher in anderen Gemeinden, auf die Arbeit der Gruppen und Kreise - etwa das Kindergottesdienst-Team oder "Die Jungebliebenen" in Wernberg, vom obligatorischen Seniorenkreis gar nicht zu reden. Das Gemeindeleben läuft also auch ohne Pfarrer weiter. Ohne Kirchenvorsteher würde es hingegen nicht funktionieren.

Kirchenvorstandswahl im Oktober 2018:

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Die Wahlperiode dauert sechs Jahre. Die Mitglieder werden gewählt und zum kleineren Teil von den Gewählten in ihr Amt berufen. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde dazu. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind oder das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder. In den Kirchenvorstand berufen werden können Gemeindeglieder bereits ab 16 Jahren. Die Kirchengemeinden veröffentlichen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den KV im Gemeindebrief oder einem separaten Flyer. Die Wahl am 21. Oktober 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt alle Wahlberechtigten erhielten in der zweiten Septemberhälfte per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.

 
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