Laut Augenzeugen betätigten bisher unbekannte Kinder, vermutlich aus Spaß, einen Feuermelder. Dieser rief sogleich einen Feuerwehreinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Wernberg mit mehreren Kräften auf den Plan. Die Polizeiinspektion Nabburg weist an dieser Stelle darauf hin, dass solche Einrichtungen nur in Notfällen betätigt werden dürfen. Nicht nur stehen während eines solchen "Einsatzes" die Rettungskräfte nicht für andere Zwecke zur Verfügung: Ein solches Verhalten erfüllt auch gemäß §145 Strafgesetzbuch - "Missbrauch von Notrufen" einen Straftatbestand und kann mitunter strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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