Wernberg-Köblitz
19.09.2018 - 17:23 Uhr

Nur ein Widerspruch liegt vor

44 Behörden werden um eine Stellungnahme zur zweiten Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Wernberg-Köblitz BA 4" angeschrieben. Es gibt einige Anregungen - aber auch einen Widerspruch. Dieser kommt vom Netzbetreiber Tennet.

So lange nicht geklärt ist, was aus dem von der Stadt erworbenen Jugendheim wird, will die Verwaltung Einzelveranstaltungen in begrenztem Umfang zulassen. Bild: twi
So lange nicht geklärt ist, was aus dem von der Stadt erworbenen Jugendheim wird, will die Verwaltung Einzelveranstaltungen in begrenztem Umfang zulassen.

Die Jagdhornbläser Nabburg haben bei der Kommune einen Antrag auf Nutzung des Jugendheims gestellt. Darüber informierte Bürgermeister Konrad Kiener bei der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am Dienstagabend. Die Bläser möchten hier montags von 19 bis 21 Uhr ihre Proben abhalten. "Aus Sicht der Verwaltung steht dem nichts entgegen", betonte Geschäftsleiter Stefan Falter. Ansonsten sei nur noch der Kegelverein im Haus. Er verwies darauf, dass es keine Heizung gibt, und es im Winter deshalb sehr kalt werden kann. Christa Mösbauer regte an, dass keine Nutzungsgebühr erhoben werden sollte: "Die Räumlichkeit ist nicht so nobel." Ihre Nachfrage nach Sicherheitsauflagen beantwortete der Bürgermeister dahingehend, dass der Brandschutz zu beachten sei, wenn über 200 Personen eine Veranstaltung besuchen. Angeregt wurde, dass im Nutzungsvertrag die Grundreinigung enthalten ist und auch die Feststellung, dass die Gemeinde keine Haftung übernimmt.

"Wie gehen wir mit Einzelanfragen um?", wollte der Bürgermeister noch geklärt haben. Denn so lange man keine anderweitige Verwendung für das Gebäude habe und keine Kosten entstehen, sollte man Möglichkeiten offenlassen. Nach der kurzen Diskussion gab es einen einstimmigen Beschluss für die kostenlose Nutzung durch die Jagdhornbläser. Und Einzelveranstaltungen mit begrenzten Umfang wolle man zulassen.

Weiter ging es mit dem Punkt "Industriegebiet Wernberg-Köblitz BA 4". Der Marktgemeinderat hat die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans am 2. Mai beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Dieser wurde vom 2. Juli bis 10. August im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. "Von den Bürgern gingen keine Einwände ein", informierte Bürgermeister Konrad Kiener. Gleichzeitig wurden 44 Träger öffentlicher Belange, Behörden und Fachstellen angeschrieben. Der Rücklauf waren neun Stellungnahmen und Anregungen, welche Geschäftsleiter Stefan Falter in der Sitzung einzeln vorlas und die Bürgermeister Konrad Kiener mit Hinweisen ergänzte. Die Abwägungsbeschlüsse fielen jeweils einstimmig aus.

"Die Tennet GmbH Bayreuth widerspricht der Planung", informierte Falter, denn der mögliche Korridor der Gleichstromtrasse verlaufe am Ostbayernring und würde die Hälfte des Flächennutzungsplanes überspannen. Das Unternehmen plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber sowohl den Ostbayernring als auch die Gleichstromtrasse und fordert: "Die Gemeinde muss sich nach der übergeordneten Planung richten." Bürgermeister Kiener sieht dies anders: "Das stimmt nicht!" Denn das Verfahren bis zur Staatsstraße 2399 sei eine fortgeführte Bauleitplanung und müsse als städtebauliche Planung der Gemeinde berücksichtigt werden. "Die Tennet GmbH muss in der Trassenkorridorplanung auf uns Rücksicht nehmen und nicht umgekehrt", stellte der Bürgermeister klar.

"Der Widerspruch des Unternehmens betrifft nicht nur uns, sondern hat bayernweit System", erklärte Geschäftsleiter Falter, und Markträtin MdB Marianne Schieder ergänzte: "Tennet hat keine Planung vorgelegt, sondern nur Vorschläge gemacht." Außerdem sei die zweite Änderung des Bebauungsplanes ein Teil des Konzeptes "Industriegebiet des Marktes Wernberg-Köblitz". Konrad Kiener hat bereits Rücksprache mit dem Landratsamt Schwandorf genommen, welches auf den Prioritätsgrundsatz verweist, also "zeitlich vor dem Netzausbau".

Unter den Stellungnahmen war auch ein Schreiben des Landratsamtes, Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz, bezüglich des Grundstücks mit der Flurnummer 111 der Gemarkung Glaubendorf. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Ausgleichsfläche im Altlastenkataster liegt. "Wir werden schauen, ob in der zweiten Auslegung eventuell noch eine Stellungnahme von der Fachbehörde Abfallrecht eingeht", so das Gemeindeoberhaupt.

Ein Wunsch liegt vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen vor; hier sollte sich mit dem Amt abgesprochen werden. "Die Hinweisschilder werden gesondert beantragt", so Kiener. Das Amt führte auch die vorgesehene Anbindung über die B 14 und Staatsstraße 2399 an. Zur Beurteilung der Situation an der Einmündung in die Staatsstraße sollte der Verkehr beobachtet werden. Im Abwägungsbeschluss wurde darauf hingewiesen, dass die Zuwegung ihre Leistungsgrenze nicht erreichen wird. Die Annahme belaufe sich auf 15 bis 16 Lkw pro Tag, und damit sei "kein erhöhtes Verkehrsaufkommen" gegeben.

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden wies darauf hin, dass die Altlastenverdachtsfläche in das Gebiet hineinreichen könne. "Kommen hier Kosten auf die Gemeinde zu?", fragte Zweiter Bürgermeister Alexander Werner nach. "Das ist eher unwahrscheinlich. Man kann es aber nicht ausschließen", gab Stefan Falter zu verstehen. Die Fläche liege schon deutlich außerhalb, und das Landratsamt habe keine Bedenken vorgebracht. Abschließend wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18. September einstimmig gebilligt. Nun folgt eine erneute Auslegung mit Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

 
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