Etwa 30 Bauern und andere Interessenten beteiligten sich an der Informationsveranstaltung im "Landgasthof Burkhard". BBV-Geschäftsführer Josef Wittmann hatte dazu Fachleute der Firma Tennet und einen Rechtsexperten von "Landvokat" eingeladen. Doch auch die x-te Veranstaltung zu diesem Thema brachte wenig Klarheit in der Sache. Zu viele Fragen blieben unbeantwortet. Welche Leitung kommt letztendlich zur Ausführung? Wird es eine 320-Kilovolt- oder eine 525-Kilovolt-Leitung und wie verhält es sich mit den Leerrohren? Welcher Korridor wird bevorzugt und welche Trasse kommt zur Ausführung? Der Hinweis von Tennet, dass dies erst nach Abschluss der laufenden Bundesfachplanung festgelegt wird, fand wenig Glauben. "Die Pläne liegen schon längst in den Schubladen. Die jetzige Möglichkeit zur Stellungsnahme ist nur Augenauswischerei und soll die Gemüter beruhigen", so die allgemeine Meinung.
Die Vorstellung der späteren technischen Bauausführung mit ihrem gigantischen Maschinen-, Material- und Energieeinsatz warf bei vielen die Frage auf: Wird diese Stromtrasse überhaupt benötigt? Viele Aussagen von Politikern und Wissenschaftlern würden daran erhebliche Zweifel aufkommen lassen. Die Mitarbeiter von Tennet machten deutlich, dass sie nur das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz umsetzen. Auch an diesen Punkt setzte die Kritik der Bauern an. "Wo bleiben die Politiker bei solchen Diskussionen, die uns das eingebrockt haben?"
Mit den Rechten der Grundstückseigentümer im Leitungsbau befasste sich Rechtsanwalt Anton Hess von Landvokat. Einleitend verglich er das vorliegende Gesetzespaket zur Energiewende mit den Notstandsgesetzen von 1968. "Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurde ein Gesetzespaket aus dem Boden gestampft, ohne dass eine parlamentarische Diskussion stattfand", so sein Vorwurf an die Politik. "Der demokratische parlamentarische Willensbildungsprozess wurde abgeschafft." In dem Gesetzespaket sei die Bedarfsplanung, die Trassenfindung und das vorzeitige Enteignungsverfahren - noch vor der Planfeststellung- enthalten. Darin sieht Anton Hess eine Verfassungswidrigkeit. "Es herrscht das System der vollendeten Tatsachen. Man ist der Sache ausgeliefert", so sein Resümee.
Hubert Hofmann von der BBV-Hauptgeschäftsstelle Oberpfalz und Niederbayern beleuchtete das Verfahren aus der Sicht des BBV. Als Träger öffentlicher Belange gibt der BBV eine Stellungsnahme aus landwirtschaftlicher Sicht ab. Dabei ist er auf die Unterstützung der betroffenen Landwirte angewiesen. "Die BBV-Stellungnahme ersetzt nicht Privateinwendungen", forderte Hubert Hofmann die Grundeigentümer auf, ihre Stellungsnahme zu Papier zu bringen.
Die Entschädigungszahlungen für die Wertminderung der betroffenen Grundstücke war ein weiteres Thema der Diskussion. Die vom BBV geforderten wiederkehrenden Zahlungen wurden auf Bundesebene abgelehnt. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Verhandlungen abgebrochen. Als wichtigen Rat gab der BBV den Grundeigentümern mit auf den Weg: Nichts unterschreiben.














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