Einsatzkosten der Wiesauer Feuerwehren: Fehler macht Satzungsänderung notwendig

Wiesau
23.03.2023 - 13:16 Uhr
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Die Pauschalsätze zur Kostenabrechnung von Feuerwehreinsätzen hat der Markt Wiesau erst vor rund einem Jahr angepasst. Der Fehlerteufel ist schuld daran, dass die Satzung im Marktrat erneut auf den Tisch kam.

Die Kosten für die Einsätze der drei im Gemeindebereich Wiesau ansässigen Feuerwehren dürfen in Rechnung gestellt werden. Die entsprechende Satzung wurde jetzt erneut aktualisiert und von den Markträten gebilligt.

Tabellenkalkulationen sind all denen, die damit umzugehen wissen und am Computer mit Zahlen, Formeln und Formatierungen arbeiten, eine wertvolle Hilfe. Vor menschlichen Fehlern schützt die Software aber nicht. Ein aktuelles Beispiel sind die Pauschalsätze zur Kostenabrechnung von Einsätzen der Feuerwehren in der Marktgemeinde Wiesau.

Die Werte waren vor einem Jahr neu kalkuliert und in die 3. Änderungssatzung – gültig seit 23. Februar 2022 – eingearbeitet worden. „Nun ist uns aufgefallen, dass die Kostenkalkulation eines Fahrzeugtyps einen Rechenfehler enthält“, teilte Bürgermeister Toni Dutz in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats mit. Wie Dutz weiter ausführte, seien der Fehler aber bereinigt und eine geänderte Satzung – Version Nummer 4 – ausgefertigt worden.

Differenz im Cent-Bereich

Betroffen waren laut Bürgermeister Dutz die Pauschalsätze bei den Streckenkosten je Kilometer für die Mehrzweckfahrzeuge der Feuerwehren Wiesau und Voitenthan. „Weitere Änderungen waren nicht notwendig“, ergänzte Dutz. Wie aus der Gegenüberstellung hervorgeht, die auch Oberpfalz-Medien ausgehändigt wurde, ist die Differenz minimal, sie bewegt sich im Cent-Bereich.

Für das Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr Wiesau werden nunmehr 3,40 Euro statt 3,51 Euro pro Kilometer in Rechnung gestellt. Die Differenz beträgt also 11 Cent. Ähnlich sieht es beim Fahrzeug der Feuerwehr Voitenthan aus – konkret beträgt der Unterschied hier 12 Cent. Der Kostensatz wurde von 2,03 Euro auf 1,91 Euro abgesenkt. Die weiteren Gebührensätze konnten unverändert übernommen werden.

Fundierte Zahlen notwendig

Erneut verteidigte Dutz das komplette Zahlenwerk als Grundlage für eine Kostenweiterberechnung. „Leider kommt es immer wieder zu Einsprüchen seitens der Versicherungen, auch zu Streitigkeiten vor Gericht“, ergänzte das Gemeindeoberhaupt mit Blick auf die Folgen von Einsätzen. Die Berechnung der Kosten sei notwendig, um Klägern und Richtern bei Bedarf fundierte Zahlen vorlegen zu können.

Die 4. Änderung der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ in der Ausfertigung vom 16. März wurde einstimmig vom Marktgemeinderat gebilligt. Grundlage für den Erlass ist der Artikel 28 Absatz 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Der aktualisierte Fassung ist seit 20. März gültig.

Hintergrund:

Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehren in der Marktgemeinde Wiesau

  • Grundsätzliches: Der Aufwendungs- und Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sach- und Personalkosten zusammen.
  • Ausrückestundenkosten: Berechnet werden diese vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens. Die Eigenbeteiligung der Marktgemeinde Wiesau wurde mit 10 Prozent angesetzt.
  • Personalkosten: Berechnet wird der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Gerätehaus bis zum Wiedereinrücken. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, ansonsten die kompletten Stundenkosten erhoben.
  • Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende: Für deren Einsatz werden pro Stunde pauschal 28 Euro in Rechnung gestellt.
 
 

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