Der Rückbau des ehemaligen Bäckereianwesens Hautmann und die spätere Gestaltung der frei gewordenen Fläche veränderten 2018 das Bild im mittleren Bereich der Hauptstraße. Seit einigen Wochen stehen für die Maßnahme „Abbruch Hauptstraße 33 und Neugestaltung“ auch die Kosten fest. Vorgelegt wurden sie den Markträten in der jüngsten Sitzung, die erneut in der unteren Schulturnhalle stattfand.
„An der Hauptstraße 33 entstand eine schöne Fläche“, betonte Bürgermeister Toni Dutz mit Blick auf den vor rund zwei Jahren geschaffenen Platz mit Park- und Sitzmöglichkeiten. Zudem erinnert im vorderen Bereich des Grundstücks eine schlanke Stele an den Nordgautag im Jahr 2018. Möglich machte die Maßnahme eine 90-prozentige Zuwendung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II „Soziale Stadt Nordostbayern“. Laut Dutz wurden im Zuschuss-Antrag rund 273.100 Euro als förderfähige Kosten angegeben.
„Eine tolle Geschichte. Danke dafür auch an die Fördergeldgeber.“
Den Förderanteil des Bundes bezifferte Bürgermeister Dutz mit 81.900 Euro. Seitens des Freistaates Bayern flossen 163.800 Euro. Weiter informierte der Bürgermeister die Markträte über die Gesamtkosten in Höhe von 281.086,62 Euro. "Nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 245.700 Euro verbleibt für den Markt Wiesau ein Eigenanteil in Höhe von 35.386,62 Euro." Im Vergleich zur früheren Kostenschätzung ergebe sich eine Einsparung von 3830,38 Euro, rechnete der Bürgermeister vor. Laut seinen Angaben wurden im Kostenvoranschlag zunächst 300.217 Euro für die Bauarbeiten ermittelt. Als Eigenanteil errechnete die Verwaltung damals 39.217 Euro. „Eine tolle Geschichte. Danke dafür auch an die Fördergeldgeber“, fasste Bürgermeister Dutz zusammen.
„Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1981. Er entspricht aber nicht mehr dem Stand der Zeit“, kommentierte Bürgermeister Toni Dutz an anderer Stelle die derzeit noch gültigen Vorgaben für das Baugebiet „Kowitzäcker“. Aktuelles Thema im Gemeinderat war dabei eine Bauvoranfrage für zwei der dort vorhandenen Parzellen. Auf dem Areal soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet werden.
Durch die derzeit geltenden Festsetzungen sei eine zeitgemäße Realisierung des Bauvorhabens aber kaum möglich, unterstrich das Gemeindeoberhaupt. Grund sei laut Dutz eine zwingend vorgeschriebene Baulinie in Richtung Schönfelder Straße. Wie in der öffentlichen Sitzung zudem bekannt wurde, kann eine Befreiung aber nicht im Rahmen des Baugenehmigungsfreistellungsverfahrens erteilt werden. Um aber eine Bebauung auf Höhe der Zeit zu ermöglichen, einigten sich die Markträte darauf, für die insgesamt noch drei freien Flächen ein Änderungsverfahren durchzuführen. Das Votum erging einstimmig.













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