Wildenau bei Plößberg
11.12.2020 - 18:40 Uhr

Viele Lockerungen für Baugebiet "Schloßleite" in Wildenau

Viele Änderungen im Bebauungsplan für das Baugebiet "Schloßleite" in Wildenau beschloss der Marktrat in seiner Sitzung. Bauherren dürfen sich über viele Lockerungen für eine freiere, modernere Gestaltung freuen.

Der Lageplan des Baugebietes „Schloßleite“ in Wildenau nach der 2. Änderung des Bebauungsplans: Insgesamt wurden viele Lockerungen vorgenommen, so dass die Bauherren freier in der Gestaltung ihrer Eigenheime und Gärten sind. Bild: szl
Der Lageplan des Baugebietes „Schloßleite“ in Wildenau nach der 2. Änderung des Bebauungsplans: Insgesamt wurden viele Lockerungen vorgenommen, so dass die Bauherren freier in der Gestaltung ihrer Eigenheime und Gärten sind.

Janine Ott vom Planungsbüro BBI Ingenieure in Regensburg stellte dem Gremium in der Sitzung am Montagabend die zweite Änderung des Bebauungsplans "Schloßleite" Wildenau genauer vor. Wie Ott ausführte, ergaben sich die meisten Änderungen und Anpassungen in den Bereichen Entwässerungsplanung, Trassenverlauf, Parzellierung, Grünordnung, Baugrenzen sowie Gebäude- und Dachtypen.

Anstatt eines zentralen Sickerungsbeckens ist nun ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Aufgrund des steinigen Bodens und des Gefälles sei dies die bessere Lösung. Vom Regenrückhaltebecken soll das Wasser gedrosselt in den Ödbach geleitet werden. Durch das Baugebiet läuft zudem eine Wasserleitung der Steinwaldgruppe, die wegen des Baugebiets verlegt werden muss. Auch beim Straßenverlauf gebe es Änderungen. Die zunächst vorgesehenen begrünten Seitenstreifen werden nun zu Mehrzweckstreifen und stehen so als Gehweg oder Parkmöglichkeit zur Verfügung. Die zuerst geplanten Grünflächen seien wild verteilt und wären somit für den Bauhof sehr arbeitsintensiv zu pflegen gewesen. Weil sich in dem Baugebiet auch der Gartenbaubetrieb Ebenhöch ansiedeln möchte, ergaben sich Änderung bei den Bauparzellen.

Streichungen bei Grünordnung

Auch bei der Grünordnung erläuterte die Planerin viele Streichungen. Im öffentlichen Bereich fallen etwa viele Baumpflanzungen weg. Ein Ausgleich werde nicht nötig sein, meinte Ott, denn in der Mitte des Baugebiets werde ein Spielplatz errichtet. Dabei sollen zwei große Bäume erhalten bleiben. Weil die Grünordnung zudem recht streng in den privaten Bereich eingreift, was in den Parzellen erlaubt ist und was nicht, wurde dieser Punkt gelockert. Eine weitere Lockerung ergab sich in Sachen Firstrichtung der Neubauten. Die Festsetzung ist jetzt nur noch eine Empfehlung. Außerdem sind nun auch weitere Gebäudetypen erlaubt, etwa Bungalows, sowie zusätzliche Dachtypen wie Pult-, Flach- oder Zeltdach. Auch die Baugrenzen wurden geweitet.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Die Neufassung des Bebauungsplans und die Lockerungen sagten Bürgermeister Lothar Müller zu. Sie lassen seines Erachtens eine modernere Gestaltung zu. Müller sprach noch einmal die lange Vorbereitungszeit für das Baugebiet an. Dies lag teilweise an vielen Gutachten und dem großen Thema Entwässerung. Mit dem aktuellen Stand ist er zufrieden: "So können wir ins Rennen gehen."

Auch Dritter Bürgermeister Hans Klupp war angetan von den Lockerungen. "Zu enge und detaillierte Regelungen erfordern oft eine Freisetzung, die wiederum unnötig Verwaltungsvorgänge produzieren." Den Bauherren mehr Entscheidungsfreiheit zuzusprechen, hält er für positiv. Das Gremium billigte den Entwurf des Bebauungsplans "Schloßleite".

Plößberg10.12.2020
Hintergrund:

Rückwärtige Gärten in Schönkirch nun Innenbereich

In der Marktratssitzung gab Bürgermeister Lothar Müller noch folgende Punkte bekannt:

  • Neubau ermöglichen:
    Um einem Paar in Schönkirch den Neubau eines Einfamilienhauses zu ermöglichen, stellte der Markt eine Einbeziehungssatzung auf. Der Neubau würde sich im Außenbereich der Ortschaft befinden. Mit der Einbeziehungssatzung werden die rückwärtigen langgezogenen Gärten in der Dorfstraße in Schönkirch in den Innenbereich eingezogen und somit bebaubar. Die Vorgaben zur Gestaltung sollen allerdings sehr beschränkt gehalten werden.
  • Baugebiet „Windlohe“:
    Für das Baugebiet „Windlohe“ in Plößberg wurden die 2. Änderungen des Bebauungsplans und Teilaufhebungen genehmigt. Die Stellungnahmen nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange nahm das Gremium zu Kenntnis. Planungsänderungen wurden nicht veranlasst.
 
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