In dem Dorf Bach, das zu Windischeschenbach gehört, wird seit einigen Jahren nicht mehr geböllert. "Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, auf Feuerwerkskörper zu verzichten", sagt Heike Lehner. In den Jahren zuvor traf sich die Dorfgemeinschaft (sieben Häuser) um Mitternacht beim Bushäuschen. Es gab Tee, Glühwein und eine Kleinigkeit zu essen.
In früheren Jahren sei schon "ein bisschen geschossen worden", erinnert sich Lehner. Doch für Kühe, Hunde und auch alle anderen Tiere seien die fremden Geräusche immer Stress gewesen. Mittlerweile befindet sich in der Nähe des Bushäuschen eine Biogasanlage, auch ein Grund auf das nächtliche Zündeln zu verzichten.
Da durch die nächtliche Ausgangssperre auch die Zusammenkunft um 24 Uhr nicht möglich ist, spielt Heike Lehner mit dem Gedanken, den Jahreswechsel einfach zu verschlafen. "Ich denke, wir werden heuer nicht bis Mitternacht aufbleiben."
Nur Restbestände dürfen "verschossen" werden
- In ganz Bayern war der Verkauf von Feuerwerkskörpern an den Tagen vor Silvester verboten.
- Auch öffentliche Feuerwerke, beispielsweise von der Stadt veranstaltet, sind nicht erlaubt.
- Allerdings dürfen Restbestände aus den Vorjahr auf dem eigenen Grundstück "abgefeuert" werden.
- Die Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt auch für die Silvesternacht.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.