Der Kreisausschuss gab einmütig grünes Licht. Das Gremium änderte beziehungsweise erweiterte seinen Organbeschluss vom 17. November 2016.
Kämmerer Alfons Bauer erläuterte den Kreisräten den Sachverhalt. Er verwies auf die Entscheidung des Kreisausschusses von 2016. Das Gremium hatte der gemeinschaftlichen Baumaßnahme mit der Stadt Windischeschenbach an der Kreisstraße NEW 19, Ortsdurchfahrt Neuhaus, im Bereich der Wurzer und der Schönfichter Straße (Abschnitt 100, Station 0,250 bis Station 1,040) mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 628 100 Euro (Landkreis 462 000 Euro, Stadt 166 100 Euro) zugestimmt.
Das Vorhaben hätte ursprünglich in den Jahren 2017 (Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Stadt) und 2018 (Baumaßnahme des Landkreises) erfolgen sollen, wurde dann aber auf Wunsch der Stadt um ein Jahr verschoben.
Geplant war für den Bereich der Wurzer Straße ein Vollausbau und für den Bereich der Schönfichter Straße eine Erneuerung der bestehenden Fahrbahn. Bei den Kanalarbeiten stellte die Stadt fest, dass sich in der Schönfichter Straße ortsauswärts der bituminöse Aufbau der Fahrbahn wesentlich schlechter darstellt, als nach den bisherigen Erkundungen angenommen worden war. Deshalb ist eine reine Deckenbaumaßnahme nicht ausreichend. Nachdem sich der mangelhafte Aufbau bis zur Einmündung in die Staatsstraße 2161 weiterzieht, plädierte das Staatliche Bauamt auch auf der Schönfichter Straße für einen Vollausbau.
Dadurch würde sich eine Vollausbaulänge von insgesamt 790 Metern (bisher 440 Meter) und eine Deckenbaulänge von 250 Metern (bisher 350 Meter) ergeben. Die Ausbaulänge erhöht sich von 790 auf 1040 Meter. Die Gesamtkosten belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung des Bauamts auf 1,1 Millionen Euro. Dabei entfallen auf die Stadt Windischeschenbach 193 000 Euro und auf den Landkreis 918 000 Euro.
Der Kreisausschuss war damit einverstanden und ermächtigte Landrat Andreas Meier, eine Vereinbarung mit der Stadt über den gemeinsamen Ausbau zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuschüsse zu beantragen.













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