Um in den Genuss von Stabilisierungshilfe zu kommen, muss die Stadt Windischeschenbach ihre Hausaufgaben machen. Der Freistaat schreibt genau vor, wie die finanzielle Unterstützung verwendet werden darf. Von den 650.000 Euro, die die Stadt für das vergangene Jahr bekommen hat, müssen 400.000 Euro zur Tilgung von Schulden verwendet werden. Die restlichen 250.000 Euro dienen als Investitionshilfe. Doch auch hier gibt's Vorschriften.
So muss die Stadt etwa sämtliche freiwillige Leistungen und mögliche Defizite von verschiedenen Einrichtungen (z. B. Freibad, Kindergarten) auflisten, auch Investitionen im freiwilligen Bereich. Außerdem muss das Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem strikten Sparkurs umgesetzt und fortgeschrieben werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Stadt darf keine neuen Kredite aufnehmen. Diesen Auflagen stimmt der Stadtrat am Mittwoch in seiner Sitzung zu.
Zwölf Bewerber fürs Schöffenamt
Die Suche nach Schöffen war erfolgreich. 12 Personen hätten sich für dieses Amt beworben, gab Bürgermeister Karlheinz Budnik bekannt. Diese Namen würden nun in einer Vorschlagsliste ans Amtsgericht Weiden weitergeleitet. Wer letztendlich Schöffe wird oder nicht, entscheidet das Gericht.
Undichte Dachabdeckung
In einer Eilentscheidung vergab der Bürgermeister die Reparatur einer Dachabdichtung am Hinterhaus des Rathauses. Hier war stetig Wasser eingedrungen und hat Konstruktion und Ausstattung geschädigt. Die Arbeiten hat die Firma Sperber zum Preis von 19.228 Euro erledigt.
Neue Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren, über die der Stadtrat in der vergangenen Sitzung bereits diskutiert hatte, wurden nun festgelegt. Folgende Preise gelten: Dienstleistungen des Leichenwärters bei Aufbahrung und Bestattung 50 Euro, Benutzung der Aufbahrungsräume einschließlich Beleuchtung und Kühlung 260 Euro, Nutzung der Aussegnungshalle mit Dekoration, Beleuchtung und Heizung 130 Euro, Grabherstellung 285 Euro, Herstellung eines Kindergrabes 90 Euro, Urnenbeisetzung einschließlich Grabarbeiten, Leichenwärterdienste und Beisetzung 200 Euro, Zuschlag für Vertiefung des Grabs 70 Euro, Winterzuschlag für Grabherstellung 35 Euro.
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