Als es noch keine Sterbeversicherung gab, leistete der Allgemeine Begräbnisverein in Windischeschenbach gute Dienste. Die Idee, die 1925 aus der Not geboren wurde, kam bei den Menschen an. Doch in all den Jahrzehnten hat sich vieles gewandelt. So auch die Tatsache, dass sich die Mitgliedsbeiträge nicht mehr zinsbringend anlegen lassen.
Doch das ist nicht der einzige Grund, warum der Verein keine Zukunft mehr hat. Zunächst musste für den verstorben Kassier ein Nachfolger gefunden werden. Doch auch dieser erkrankte und konnte seinen Aufgaben ein Zeit lang nicht nachgehen. Ein weiteres Problem ist der mittlerweile immens gestiegen Aufwand, der nötig ist, um das Geld zu verwalten und dabei all die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Für den ehrenamtlich arbeitenden Vorstand fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Da der ABV den Status einer Sterbeversicherung hat, unterliegt der der Aufsicht der Regierung von Oberbayern. In Absprach mit der Behörde und einem Rechtsanwalt entschloss sich der Vorstand über die Frage der Auflösung die Mitglieder in einer Jahreshauptversammlung abstimmen zu lassen. Doch aufgrund der Coronabeschränkungen ist dies zurzeit nicht möglich.
Sobald es die Lage zulässt, soll dieser Schritt in die Wege geleitet werden. Bis dahin läuft der Verein wie bisher, das Sterbegeld wird wie gewohnt ausbezahlt. Ist die Auflösung beschlossene Sache, wird das Vereinsvermögen auf die Mitglieder verteilt. Die Höhe der Rückvergütung wird dabei durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Mitglieder, die noch Fragen haben, können sich unter Telefon 09681/4010 über das Vorzimmer des Bürgermeisters an den Vorstand wenden. Dies ist auch per E-Mail unter stadt[at]windischeschenbach[dot]de möglich.















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