Schwerpunkt der Winklarner Marktratssitzung war die Billigung der Gebührenkalkulation für die Entwässerungsanlagen in Winklarn mit Forsthof, Obereppenried, Untereppenried und Zengeröd, in Muschenried mit Haag sowie in Schneeberg mit Pondorf. Die Kalkulation ist die Basis für die Ausarbeitung der Gebühren. Die Berechnung ist gesetzlich vorgeschrieben: Eine Abwasseranlage wird als kostenrechnende Einrichtung betrieben. Die Kosten müssen durch Entgelte gedeckt werden. Überdeckungen und auch Unterdeckungen eines Kalkulationszeitraums für die Gebühren müssen bei der nächsten Kalkulation ausgeglichen werden.
Nach der Eröffnung der Tagesordnung durch Bürgermeisterin Sonja Meier informierte Kämmerin Regina Hildebrand sehr detailliert über alle Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Abwasseranlagen in der Gebührenkalkulationen. Besonderer Diskussionsbedarf lösten die Bekanntgabe der künftigen Gebühren für Schneeberg aus. Große Reparaturkosten in den vergangenen Jahren sorgen für einen starken Anstieg: Die Grundgebühren steigen von 90 Euro auf 108 Euro und die Einleitungsgebühren pro Kubikmeter wächst von 1,51 Euro auf 3,49 Euro.
Dritter Bürgermeister Robert Eibl weigerte sich sofort, dieser Erhöhung von 134 Prozent zuzustimmen. Er wolle sich "diesen Schuh nicht anziehen" und diese Entscheidung vor den Verbrauchern nicht verteidigen müssen. Ratsmitglied Johann Drexler bemängelte das Fehlen einer Gebührenkalkulation vor vier Jahren, dann hätte man der Unterdeckung schon durch leichte Erhöhungen entgegenwirken können. Das wäre der Bevölkerung dann leichter zu vermitteln. Wie Anton Brand, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, erklärte, sei die Unterdeckung vor vier Jahren noch nicht ersichtlich gewesen. Die großen Reparaturen, die Erneuerung der Vakuumschächte vor den einzelnen Häusern sowie der Austausch von zwei Pumpen seien erst in den vergangenen zwei Jahren passiert. Brand verwies darauf, dass die Anlagen mittlerweile fast 20 Jahre alt sind – "da kommen jetzt die Verschleißarbeiten".
Robert Eibl sprach auch die Erhöhung der Arbeitskosten um 50 Prozent an. Laut Kämmerin Regina Hildebrand hängt dies mit einer Erhöhung der Verrechnungssätze zusammen, außerdem für die Gemeindearbeiter aufgrund der Erneuerungsmaßnahmen erheblich mehr Arbeitszeit angefallen. Eibl übte auch Kritik am Landratsamt, weil es diese Unterdeckung bei der Genehmigung des Haushaltes nicht angesprochen habe. Bürgermeister Sonja Meier entgegnete, dass der Haushalt von den Markträten mitgetragen und abgesegnet werde. Einigkeit herrschte bei den meisten Gremiumsmitgliedern, dass bei einer Gebührenkalkulation im Jahr 2017 die Unterdeckung sichtbar geworden wäre.
Aber trotz aller Diskussion, die Kosten müssen gedeckt werden. Das Gremium beschloss, dass die Verwaltung einen persönlichen Informationsbrief mit allen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) an die betroffenen Bürger in Schneeberg schickt, um klar zu stellen, dass diese Erhöhung kein Werk der neuen Markträte ist. Die Gebührenkalkulation billigten schließlich acht Ratsmitglieder, Robert Eibl und Johann Drexler stimmten dagegen. Die Räte Kerstin Bauer und Michael Merthan fehlten entschuldigt.
Kleinere Satzungsänderungen zu den einzelnen Entwässerungsanlagen genehmigten die Markträte einstimmig. Danach müssen unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden. Als Bemessungsgrundlage zählt nun nicht mehr eine fiktive Geschossfläche, sondern ein Viertel der Grundstücksfläche. Nach der Bebauung wird die tatsächliche Fläche abgeglichen. Der Erstattungsbetrag wird nicht mehr verzinst. Die Berechnung erfolgt nach der Wassermenge, die über den geeichten Wasserzähler läuft. Genutztes Regenwasser wird über eine Pauschale berechnet.
Im Gegensatz zu Schneeberg brachte die Gebührenkalkulation für die Anlagen in Winklarn und Muschenried nur kleine Veränderungen. So bleiben in Winklarn die Grundgebühren gleich, die Einleitungsgebühren erhöhen sich um 37 Cent. In Muschenried gehen die Grundgebühren deutlich zurück, auf 45 Euro bzw. 60 Euro, die Einleitungsgebühr reduziert sich um 27 Cent. Beide Kalkulationen wurden einstimmig gebilligt.
Bürgermeisterin Sonja Meier informierte noch über Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden. So wurde das Angebot der Firma Firemanager-FM aus Neustadt/WN für die Feuerwehrverwaltungssoftware "Firemanager.de" angenommen. Ermächtigt wurde die Bürgermeisterin, den Auftrag für vier Pressluftatmeter mit Lungenautomat für die Feuerwehr Winklarn an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen; gleiches gilt für die Baugrunduntersuchung bei der Ertüchtigung der Kläranlage Muschenried. Zum Preis von 5980 Euro ging der Auftrag für die Erneuerung der automatischen Sauerstoffmessung im Bereich der Kläranlage Winklarn an die Firma Probst aus Zachenberg.
Beim Tagesordnungspunkt "Anfragen" erkundigte sich Robert Eibl nach dem Stand und der Höhe des Zuschusses für die Abschlussrechnungen beim Thammerhaus. Die Angelegenheit sei noch in Bearbeitung, berichtete die Bürgermeisterin dazu. Ebenso erkundigte sich der Dritte Bürgermeister, wann die Durchlässe am Frauenstein gesäubert werden. Diese Arbeiten seien in Planung, so die Bürgermeisterin, eventuell sollte sich der Bauausschuss ein Bild davon machen. Michael Wagner sprach eine eingewachsene Telefonleitung nach Forsthof und Windhals an, die unbedingt ausgeschnitten werden sollte, um Schäden zu verhindern. Sonja Meier informierte, dass sie dieses Problem schon an die Telekom weitergeleitet habe.
Überblick zu den neuen Abwassergebühren
- Winklarn: Die Grundgebühren bleiben konstant – bis fünf Kubikmeter pro Stunde 108 Euro, über fünf Kubikmeter 132 Euro. Die Einleitungsgebühren erhöhen sich von 1,22 Euro pro Kubikmeter auf 1,59 Euro. Dies hängt mit einer anstehenden Teichreinigung in den nächsten Jahren zusammen.
- Schneeberg: Die Grundgebühr steigt von 90 auf 108 Euro. Die Einleitungsgebühren erhöhen sich deutlich von 1,51 Euro pro Kubikmeter auf 3,32 Euro.
- Muschenried: Die Grundgebühren gehen zurück - bis fünf Kubikmeter pro Stunde von 66 Euro auf 45 Euro, bei über fünf Kubikmeter pro Stunde von 88 Euro auf 60 Euro. Die Einleitungsgebühren gehen ebenfalls zurück - von 1,19 Euro pro Kubikmeter auf 0,92 Euro pro Kubikmeter.
- Berechnungsgrundlage: Der Wert "Kubikmeter pro Stunde" bezieht sich auf die Durchlaufmenge des Wasserzählers.
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