Winklarn
19.08.2021 - 12:14 Uhr

Helene Seitz, die erste Naturpark-Rangerin im Landkreis Schwandorf

Sehenswert: Das steinerne Sattelross zwischen Oberviechtach und Dieterskirchen. Bild: amö
Sehenswert: Das steinerne Sattelross zwischen Oberviechtach und Dieterskirchen.

Helene Seitz, die erste Naturpark-Rangerin im Landkreis Schwandorf, stellte bei einem Vortrag der Volkshochschule im voll besetzten Thammerhaus-Saal in Winklarn den Naturpark Oberpfälzer Wald und seine Besonderheiten vor. Sie berichtete auch über ihre Aufgaben und ihren Arbeitsalltag.

Der Landkreis Schwandorf gehört seit 1995 mit 820 Quadratkilometern zum Naturpark Oberpfälzer Wald und mit 225 Quadratkilometern seit 1989 zum Oberen Bayerischen Wald. Helene Seitz erläuterte die Einteilung der einzelnen Schutzgebiete. Beim Nationalpark steht der Schutz die Natur ohne das Eingreifen des Menschen an erster Stelle. Naturschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, dem Erhalt von besonderen Pflanzen und Tieren. Seltenheit, Eigenart und Schönheit spielt dabei eine große Rolle.

Mit Bildern zeigte und erklärte die Referentin die Naturschutzgebiete im Landkreis Schwandorf. Der Pfahl (180 Hektar) ist bereits seit 1939 geschützt. Der Abbau von Steinen ist hier nicht erlaubt. Seit 1987 geniest das Kulzer- und Prackendorfer Moos mit seinen Pflanzen und Tieren einen besonderen Schutz. Das Charlottenhofer Weihergebiet (833 Hektar) ist seit 1988 Schutzraum für die Vogelwelt. In diesen Gebieten ist eine Bewirtschaftung möglich, jedoch nach Vorgaben und Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Im östlichen Landkreis findet man einige Naturdenkmale, die einen Besuch wert sind, das Sattelross zwischen Oberviechtach und Dieterskirchen, der Druidenstein bei Kröblitz, der Hohenfels bei Stadlern, die Hänge unterhalb der Burg Trausnitz und die Serpenitfelsen am Kalvarienberg bei Winklarn.

Im Landkreis Schwandorf gibt es auch viele Natura 2000 Gebiete. Das sind hauptsächlich naturbelassene Flusstäler wie das Aschatal von Untereppenried bis Neunburg. In all diesen Schutzgebieten liegt der Arbeitsbereich einer Rangerin. Sie hat aber deutlich weniger Befugnisse als ein Nationalpark-Ranger, wie sie erzählt. Sie darf nur Mahnungen aussprechen, aber keine Strafzettel verteilen. Helene Seitz kümmert sich um die Landschaftspflege, dabei schützt sie Pflanzen und Blumen der Roten Liste, im Gegenzug drängt sie dominante Pflanzen wie die Lupine zurück. Die Wanderwegsbeschilderung mit Infotafeln gehört auch zu ihren Aufgaben. Dabei legt sie oft selber mit Hand an. In Projekttagen in Schulen und Kitas bringt Helene Seitz den Kindern Wissen über die Natur näher. Auf Wunsch macht sie auch Führungen für einzelne Gruppen.

Helene Seitz berichtete über ihr Aufgabengebiet. Bild: hir
Helene Seitz berichtete über ihr Aufgabengebiet.
 
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