Wunsiedel
14.02.2023 - 10:32 Uhr

Erste Fälle von Geflügelpest im Landkreis Wunsiedel

Im Landkreis Wunsiedel ist in einem Geflügelbestand eines Hobbyhalters am Freitag das Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Das Landratsamt informiert über die Folgen.

Nach Angaben des Landratsamtes ist vom Geflügelpestausbruch im Landkreis Wunsiedel der Bestand eines Hobbygeflügelhalters betroffen. Symbolbild: Christian Charisius/dpa
Nach Angaben des Landratsamtes ist vom Geflügelpestausbruch im Landkreis Wunsiedel der Bestand eines Hobbygeflügelhalters betroffen.

Laut einer Mitteilung des Landratsamtes Wunsiedel ist in dem von der Geflügelpest betroffenen Bestand mit Hühnern und Enten ein Großteil der Hühner innerhalb weniger Tage verendet. Die verbliebenen Vögel wurden bereits am Donnerstag von einem Amtstierarzt eingeschläfert. Auch bei einem aufgefundenen Wildvogel wurde laut Mitteilung das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Da es sich im ersten Fall um einen Hobbybestand mit weniger als 50 Tieren handelte, musste das Landratsamt keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen oder Beschränkungen ausweisen, wie es beim Seuchenausbruch im Landkreis Tirschenreuth der Fall war. Die in diesem Zusammenhang auch in Teilen des Landkreises Wunsiedel angeordneten Maßnahmen sind mittlerweile aufgehoben worden.

"Nach einer erneuten und ausführlichen Risikobewertung der Situation – auch in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken – kann eine Pflicht zur Aufstallung der Geflügelbestände im betroffenen Gebiet ausbleiben", informiert das Landratsamt Wunsiedel in einer Pressemitteilung am Dienstag. Den Tierhaltern wird zum Schutz des eigenen Bestandes empfohlen, das Geflügel nicht ins Freie zu lassen.

Bürgerinnen und Bürger seien weiterhin dazu aufgerufen, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie verendete größere Wildvögel dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei zu melden. Auch sollten die Kadaver nicht berührt werden.

Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel und gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes.

Weiter informiert Medienbeauftragte Anke Rieß-Fähnrich vom Landratsamt Wunsiedel: "Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Wunsiedel bereits Ende Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe zu errichten."

Hintergrund:

Geflügelpest und Vogelgrippe

  • Geflügelpest: besonders schwer verlaufende Form der Grippe bei Geflügel und Vögeln
  • Infektionskrankheit: bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in der Tiermedizin bekannt, befällt bevorzugt Hühnervögel, Puten sowie Wassergeflügel wie Enten und Gänse
  • Symptome bei Hühnern: Durchfall, geringe Legeleistung, Apathie, Atemnot, Ödeme der Kopfregion, unerwarteter Tod

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft/LGL

 
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