Von Alexandra Hautmann
In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut - und das ist gut so. Aber darf man deswegen andere Menschen öffentlich einfach als "Vollidiot", "Tastaturwichser" und "Meldemuschi" bezeichnen? Darf man eine Darstellung, die den gewaltsamen Tod von Flüchtlingen in Aussicht stellt, "liken"?
Der Verteidiger des Angeklagten - Andreas Wölfel aus Tröstau - meint ganz klar: Ja. Das sei doch keine Volksverhetzung. Und Beleidigungen seien die genannten Bezeichnungen auch nicht, betont der Jurist mehrfach während dieses Verfahrens gegen einen Beamten aus Wunsiedel.
Aber der Anwalt geht noch weiter und wird regelrecht absurd. Er beantragt, Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck als Zeugen vor das Gericht nach Wunsiedel zu laden. Das lehnt das Gericht ebenso ab, wie eine Unterbrechung der Verhandlung, um ein bestimmtes Gerichtsurteil in Zwickau abzuwarten, bei dem es auch um eine Beleidigung geht.
Vorwürfe in der Sache richtig
Beides hat mit der konkreten Sache, in der gegen den 58-jährigen Angeklagten verhandelt wird, nichts zu tun - sei nicht von Relevanz, stellt die Richterin klar. Und diese Vorwürfe räumt der Angeklagte in der Sache ja auch ein. Er streitet nicht ab, eine Bilder-Collage auf Facebook veröffentlicht zu haben: ein Metalpfosten, ein Holzpfosten, ein Kunststoffpfosten und ein Foto von Robert Habeck. Der ursprüngliche Text bei Habeck "Vollpfosten" wurde durchgestrichen und durch "Vollidiot" ersetzt.
Genau wegen dieser Bildkombination wurde gegen den Angeklagten allerdings schon einmal ermittelt - damals war das Wort "Vollpfosten" noch nicht durchgestrichen. Per Strafbefehl erhielt er eine Geldstrafe, die er auch akzeptiert und bezahlt hatte. "Das hätte man nicht tun dürfen", erklärt sein Anwalt allerdings während der Verhandlung und betont, dass sein Mandant da von seinem damaligen Rechtsbeistand schlecht beraten worden wäre, der wohl die Kosten für den Mandanten gering halten wollte.
Doch nicht nur Robert Habeck wurde Opfer der Beleidigungen des angeklagten Wunsiedlers. Ebenfalls über seinen öffentlichen Facebook-Auftritt beschimpfte der 58-Jährige einen dem Gericht namentlich bekannten Mann aus dem Fichtelgebirge, der sich für die Partei "Die Partei" engagiert, als "Tastaturwichser" und "Meldemuschi", denn dieser hatte die Polizei auf den Angeklagten und seine strafbaren Posts im Internet aufmerksam gemacht.
Das ist aber nicht alles, was der Staatsanwalt anklagt. Neben den Beleidigungen sieht er in einem weiteren Post des Wunsiedlers auch eine "Volksverhetzung". Was versteht man unter diesem Begriff? Vereinfacht ausgedrückt, handelt man volksverhetzend, wenn man den öffentlichen Frieden im Land stört, indem man gegen eine nationale, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder Einzelne zum Hass aufstachelt. Oder die Menschenwürde angreift, indem man jemanden wegen dessen Zugehörigkeit zu einer Gruppe beschimpft oder böswillig verächtlich macht.
Flüchtlinge und Bombe
Der Angeklagte hatte eine Fotomontage - ein übervolles Flüchtlingsboot mit dunkelhäutigen Menschen, das über das Meer auf eine Seemine zutreibt - geliked und kommentiert. Das Bild war mit dem Text "Gute Mine zum bösen Spiel" versehen. Der Angeklagte setzte noch den Satz "Ist das schon Volksverhetzung?" hinzu. Was der Angeklagte als Frage stellte, ist für den ermittelnden Polizeibeamten eindeutig als Volksverhetzung zu werten. Dies teilt er dem Gericht aus dem Zeugenstand heraus mit.
Und auch für den Staatsanwalt gibt es keinen Zweifel an diesem Tatbestand: Das Bild stachelt zu Hass und Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen - Flüchtlinge, die sich bereits in Deutschland befinden - auf. Auch die Wörter "Vollidiot" oder "Tastaturwichser" seien unstrittig Beleidigungen.
Hohe Rückfallgeschwindigkeit
Er fordert eine Geldstrafe für die Beschimpfungen und eine kurze Haftstrafe zur Bewährung für die Volksverhetzung. Zusammengefasst hält er sechs Monate für angemessen, vor dem Hintergrund, dass der Wunsiedler einschlägig vorbestraft ist, und erwähnt auch die "hohe Rückfallgeschwindigkeit".
Der Verteidiger pocht in seinem Plädoyer auf die komplette Unschuld seines Mandanten und fordert Freispruch in allen Anklagepunkten - außerdem soll die Staatskasse alle Verfahrenskosten übernehmen. Er sagt: "Entweder man hat Meinungsfreiheit oder nicht!"
Dabei versucht der Anwalt die beiden Beleidigten - Habeck und den "Die Partei"-Politiker - mit seiner Wortwahl in ein bestimmtes Licht zu rücken. Er verfolgt die Strategie der Täter-Opfer-Umkehr. So spricht er bei dem von seinem Mandanten beleidigten Mann aus dem Fichtelgebirge von "denunziantischem Eifer" und dem "Anschwärzen von Mitbürgern". Auch die Staatsanwaltschaft Hof kritisiert er bei dieser Gelegenheit: "Da fällt die Doppelbödigkeit der Staatsanwaltschaft Hof auf". Und "Wichser" sei überdies auch keine Beleidigung, auch wenn dies verwundern möge.
Doch die ganze Verbalakrobatik des Verteidigers nutzt dem Angeklagten nichts. Das Gericht spricht den Wunsiedler schuldig. Er hat beide Männer beleidigt und sich auch volksverhetzend verhalten. "Es ist völlig lebensfremd, das nicht als Gewaltaufruf zu würdigen", begründet die Richterin ihr Urteil. Insgesamt hält sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 95 Euro (11. 400 Euro) für angemessen.
Obwohl er während des Verfahrens sehr zurückhaltend und still ist, reagiert der Angeklagte bei dem Angebot der Richterin nach dem Urteil über ein Merkblatt zu Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen, laut und prompt. "Das brauchen wir nicht. Das ist schon eingelegt!"













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