Am Samstag, 16. August, ereignete sich in Tröstau auf der Staatsstraße 2665 ein Verkehrsunfall mit zwei leicht Verletzten. Eine 84-jährige Frau aus Nagel wollte laut Polizeibericht vom Geißenbühlweg in die Staatsstraße einbiegen, als sie mit dem Fahrzeug eines 37-jährigen Mannes aus Leipzig kollidierte. Trotz Ausweichmanövers und Bremsung kam es zum Zusammenstoß. Beide Fahrzeuge wurden total beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Die Frau wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht, der Mann erlitt Prellungen und suchte selbst einen Arzt auf. Der Gesamtschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt. „Da der 37-jährige Mann wesentlich langsamer als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fuhr und noch abbremsen konnte, blieben auch die Unfallfolgen für alle Beteiligten überschaubar“, heißt es im Polizeibericht.
Am selben Tag gab es kurz nach 20 Uhr einen weiteren Unfall auf der Bundesstraße B 303. Eine 18-jährige Frau aus Selb wollte dort mit ihrem Fiat von der Staatsstraße S 2665 auf die Bundesstraße auffahren und kollidierte mit einem VW, der von einer 19-jährigen Frau aus Tröstau gesteuert wurde. Die Fiat-Fahrerin wurde eingeklemmt und schwer verletzt, ebenso die VW-Fahrerin. Zwei Mitfahrerinnen im VW erlitten leichte Verletzungen. Der Schaden beläuft sich auf 25.000 Euro.
In Wunsiedel wurde am Samstagabend ein 56-jähriger Mann bewusstlos auf einem Fahrradweg in der Bibersbacher Straße gefunden. Passanten hatten die Polizei verständigt. Neben dem Verletzten, der deutlich alkoholisiert wirkte, lag ein S-Pedelec, das über 25 km/h fahren kann. Dafür benötigt man eine Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, stellt die Polizei in ihrem Bericht klar. Wie sich abzeichnete, war der Mann auf dem Fahrrad vom Busbahnhof kommend in östliche Richtung gefahren und gegen einen Steintisch gefahren. Dadurch stürzte er und zog sich deutliche Gesichtsverletzungen zu, da er keinen Helm trug. Aufgrund des starken Alkoholgeruchs wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Die weitere Überprüfung ergab, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Das Fahrrad wurde von der Polizei verwahrt.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.
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