Hahnbach
21.10.2021 - 11:01 Uhr

Hahnbacher Heimpremiere: Regionalliga-Volleyballerinnen erwarten den SV Lohhof II

Nach rund einem Jahr Corona-Pause haben die Volleyballerinnen des SV Hahnbach (links) am Sonntag ihr erstes Spiel in der Josef-Graf-Halle. Archivbild: Hubert Ziegler
Nach rund einem Jahr Corona-Pause haben die Volleyballerinnen des SV Hahnbach (links) am Sonntag ihr erstes Spiel in der Josef-Graf-Halle.

Nach dem Saisonstart beim Nachwuchs des Erstligisten Nawaro Straubing treffen die Volleyballerinnen des SV Hahnbach im ersten Heimspiel der Regionalliga Südost am Sonntag, 24. Oktober, um 15 Uhr in der Josef-Graf-Halle auf die nächste Bundesligareserve. Zu Gast ist die zweite Mannschaft des Zweitligisten SV Lohhof.

Vor fast genau einem Jahr entschieden die Vilstalerinnen die Begegnung in Unterschleißheim klar mit 3:0 für sich, bevor kurz darauf der Spielbetrieb eingestellt wurde. Da Lohhof II mit dem Spiel in Hahnbach in die neue Saison einsteigt, wissen die Spielerinnen um SVH-Kapitänin Julia Polito nicht, was auf sie zukommt. Trainer Sigi Meier erwartet allerdings ein schweres Spiel, da Lohhof eine der Top-Adressen im bayerischen Volleyball ist. „Wir müssen mindestens die Leistung vom vergangenen Wochenende in Straubing auf die Platte bringen, um als Sieger vom Platz zu gehen“. Ob ihm und dem Team nach ihrem krankheitsbedingten Ausfall Diagonalangreiferin Cornelia Sollfrank wieder zur Verfügung steht, wird sich eher kurzfristig entscheiden. Zudem droht Mittelblockerin Katrin Rühl (verletzt) auszufallen.

Für die Spiele in der Josef-Graf-Halle gelten aktuell die 3G-Regeln. Diese werden am Halleneingang kontrolliert, weshalb die Besucher gebeten werden, rechtzeitig zu kommen. Halleneinlass ist deswegen auch bereits ab 14 Uhr. Für Nichtgeimpfte ohne Testnachweis besteht die Möglichkeit, sich unter Aufsicht vor Ort zu testen. Der Test hierfür muss allerdings selbst mitgebracht werden. Im gesamten Gebäude gilt für Zuschauer Maskenpflicht. Am Platz darf die Maske nur von Personen eines Haushalts und/oder bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern abgenommen werden.

 
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