Weiden in der Oberpfalz
11.11.2021 - 13:09 Uhr

SC Luhe-Wildenauer Kegler Derbyfavorit

Die 2G-Corona-Bestimmungen beeinträchtigen jedoch das Bayernligaderby gegen den SKC GH SpVgg Weiden am Samstag. Nicht geimpfte Spieler dürfen nicht mitwirken, allerdings gibt es eine Ausnahme.

Manuel Kessler (Luhe-Wildenau) und Stefan Heitzer (Weiden) könnten auch, wie in der Vorsaison, am Samstag das Derby eröffnen. Archivbild: otr
Manuel Kessler (Luhe-Wildenau) und Stefan Heitzer (Weiden) könnten auch, wie in der Vorsaison, am Samstag das Derby eröffnen.

Die Bayernliga-Kegler des SC Luhe-Wildenau haben am Samstag (13 Uhr) den SKC Gut Holz SpVgg Weiden zu Gast. Das spannungs- und emotionsgeladene Lokalderby wird dabei ganz sicher von der Tatsache beeinflusst, dass bei dem Spiel die 2G-Coronaregel anzuwenden ist. Zugang zur Kegelbahn haben ausnahmslos geimpfte und genesene Personen. Auch wenn das Bayernliga-Derby zwischen Luhe-Wildenau und Weiden coronabedingt unter keinem guten Stern steht, in dem Spiel geht es für beide Mannschaften um sehr viel. Sowohl die Oberwildenauer als auch die Gäste aus Weiden können wegen der anzuwendenden 2G-Regel nicht die komplette Stammbesetzung aufbieten. Dazu bleibt abzuwarten, ob die an der Tabellenspitze stehenden Mannschaften SKK Eschlkam und Polizei Bamberg ebenfalls nicht geimpfte Spieler im Kader haben und ihre Spiele dann auch nicht in Komplettbesetzung austragen können.

Vor allem für den mit drei Punkten Rückstand auf das Führungsduo auf Rang drei liegenden SC Luhe-Wildenau würde eine Niederlage gegen Weiden noch mitten in der Hinrunde der laufenden Saison schon alle Hoffnungen zerstören. Sollte der SKC Gut Holz SpVgg Weiden in Oberwildenau leer ausgehen, würde man sich wohl der Gefahrenzone annähern. Auch wenn von den letzten vier Spielen gegeneinander dreimal die Weidener als Sieger aus der Bahn gingen, so sehen die sich diesmal trotzdem in der Außenseiterrolle. In welcher Besetzung die beiden Teams am Samstag tatsächlich antreten, das ist noch offen. Die 2G-Beschränkung in Bayern lässt nämlich zu, dass „ausnahmsweise" Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nach Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses „im Original“ und eines negativen Tests doch teilnehmen können.

OnetzPlus
Amberg09.11.2021
 
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